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Verwaltungsverfahren - VVGNorm
AbgEO §86aRechtssatz
Ein Auftrag zur Vorauszahlung der Ersatzvornahmekosten ist unter anderem nur dann zulässig, wenn die Ersatzvornahme das gesetzliche Zwangsmittel zur Vollstreckung des Titelbescheides ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1970000750.X01Im RIS seit
14.10.2019Zuletzt aktualisiert am
14.10.2019