RS Vwgh 1985/12/3 2461/80

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.12.1985
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Index

Baurecht - NÖ
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §63 Abs1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0128/50 E 19. November 1952 VwSlg 2728 A/1952 RS 2

Stammrechtssatz

Eine Person, der im Verwaltungsverfahren Parteistellung zukommt, kann gegen einen durch Zustellung an andere Parteien erlassenen Bescheid Berufung erheben, bevor er ihr selbst zugestellt worden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1980002461.X04

Im RIS seit

15.10.2019

Zuletzt aktualisiert am

15.10.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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