RS Vwgh 2019/8/8 Ro 2019/04/0020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.08.2019
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

B-VG Art133 Abs4
VStG §44a

Rechtssatz

Liegen - wie hier in Bezug auf die getrennt zu sanktionierenden Tatbestände - trennbare Absprüche vor, so ist die Zulässigkeit einer dagegen erhobenen Revision auch getrennt zu überprüfen (vgl. etwa VwGH 29.11.2017, Ro 2017/04/0020, Rn. 25 mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RO2019040020.J03

Im RIS seit

11.10.2019

Zuletzt aktualisiert am

11.10.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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