Index
50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §113 Abs5Rechtssatz
Der Annahme sicherheitspolizeilicher Bedenken liegt eine einzelfallbezogene Beurteilung zugrunde (vgl. VwGH 18.2.2015, Ra 2015/04/0007). Ausgehend davon ist das Vorliegen einer bestimmten Anzahl von Vorfällen für diese Annahme nicht erforderlich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019040078.L01Im RIS seit
11.10.2019Zuletzt aktualisiert am
11.10.2019