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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AlVG 1977 §26 Abs4Rechtssatz
Das Dienstverhältnis ist während der Inanspruchnahme einer für länger als zwei Monate vereinbarten Bildungskarenz gelöst worden. Dies steht der Gewährung von Weiterbildungsgeld gemäß § 26 Abs. 4 AlVG nicht entgegen. Die eindeutige Rechtslage bedarf keiner höchstgerichtlichen Klarstellung (VwGH 5.11.2018, Ra 2018/08/0219).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RO2019080014.J01Im RIS seit
11.10.2019Zuletzt aktualisiert am
11.10.2019