RS Vwgh 2019/8/29 Ra 2019/19/0143

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Veröffentlicht am 29.08.2019
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Index

19/05 Menschenrechte
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 2005 §8
MRK Art3

Rechtssatz

Bei der im Zuge der Entscheidung über die Zuerkennung des Status eines subsidiär Schutzberechtigten erforderlichen Beurteilung, ob einer Person im Fall der Rückkehr in ihren Herkunftsstaat die reale Gefahr ("real risk") einer gegen Art. 3 MRK verstoßenden Behandlung droht, bedarf es insbesondere einer Auseinandersetzung mit der allgemeinen Menschenrechtslage im Zielstaat (vgl. näher etwa VwGH 27.5.2019, Ra 2019/14/0153, mit weiteren Hinweisen).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019190143.L03

Im RIS seit

11.10.2019

Zuletzt aktualisiert am

11.10.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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