RS Vwgh 2019/9/17 Ra 2019/14/0160

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Veröffentlicht am 17.09.2019
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Index

19/05 Menschenrechte
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 2005 §10
AsylG 2005 §8 Abs1
AsylG 2005 §8 Abs3
MRK Art3

Rechtssatz

Im Rahmen der Prüfung, ob dem Antrag auf internationalen Schutz Folge zu geben ist, ist im Rahmen der Beurteilung nach Art. 3 MRK, selbst wenn die Gefahr nicht durch das Verhalten eines Dritten (Akteurs) oder die Bedrohungen in einem bewaffneten Konflikt verursacht wird, gemäß § 8 Abs. 3 AsylG 2005 auch auf § 11 AsylG 2005 Bedacht zu nehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019140160.L03

Im RIS seit

21.10.2019

Zuletzt aktualisiert am

21.10.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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