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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §38Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2019/03/0039Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 98/11/0011 E 9. Februar 1999 RS 2Stammrechtssatz
Eine Frage, die im Zuge eines Verwaltungsverfahrens zu lösen ist,
kann nicht aus diesem Verfahren herausgegriffen und zum Gegenstand
eines selbständigen Feststellungsbescheides gemacht werden .
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019030038.L01Im RIS seit
17.10.2019Zuletzt aktualisiert am
17.10.2019