Entscheidungsdatum
10.07.2019Norm
AsylG 2005 §3 Abs1Spruch
W251 2183152-1/10E
W251 2183194-1/10E
W251 2183191-1/10E
Gekürzte Ausfertigung des am 17.06.2019 mündlich verkündeten Erkenntnisses
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Dr. Angelika SENFT als Einzelrichterin über die Beschwerden von 1) XXXX , geboren am XXXX , 2) XXXX , geboren am XXXX und 3) XXXX , geboren am XXXX , alle StA. Afghanistan und vertreten durch Verein Menschenrechte Österreich, gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 06.12.2017 1) Zl. 1077543403 - 15083659, 2) Zl. 1077543403 - 150836594 und 3) Zl. 1077543305 - 150836616, nach Durchführung einer Verhandlung zu Recht erkannt:
A)
I. Die Beschwerden gegen Spruchpunkt I. der angefochtenen Bescheide werden als unbegründet abgewiesen.
II. Den Beschwerden gegen Spruchpunkt II. der angefochtenen Bescheide wird stattgegeben und XXXX gemäß § 8 Abs. 1 Z 1 AsylG sowie XXXX und XXXX gemäß § 8 Abs. 1 Z 1 iVm § 34 Abs. 3 AsylG der Status von subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Afghanistan zuerkannt.
III. Gemäß § 8 Abs. 4 AsylG werden XXXX , XXXX und XXXX jeweils eine befristete Aufenthaltsberechtigung bis zum 17.06.2020 erteilt.
IV. In Erledigung der Beschwerden werden die Spruchpunkt III. bis
VI. der angefochtenen Bescheide gemäß § 28 Abs. 1 und 2 VwGVG ersatzlos behoben.
B)
Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.
Text
Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß § 29 Abs. 2a VwGVG eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird.
Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 17.06.2019 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, weil ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde.
Schlagworte
befristete Aufenthaltsberechtigung, Familienverfahren, gekürzteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:BVWG:2019:W251.2183194.1.00Zuletzt aktualisiert am
10.10.2019