Index
41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, AsylrechtNorm
BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1Leitsatz
Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander durch Abweisung eines Antrags auf internationalen Schutz eines afghanischen Staatsangehörigen; mangelhafte Auseinandersetzung mit der (Un-)Glaubwürdigkeit des FluchtvorbringensRechtssatz
Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) gibt zwar im angefochtenen Erkenntnis ua die Beweiswürdigung des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wieder, führt eine solche jedoch nicht selbst durch, obwohl gerade die Beweiswürdigung in Bezug auf strittige Sachverhaltselemente zu den zentralen Aufgaben der Verwaltungsgerichte selbst gehört, können sie doch auf Grund ihrer Unabhängigkeit und Unparteilichkeit in besonderer Weise zur Wahrheitsfindung beitragen. Indem das BVwG die Angabe jener Gründe unterlässt, die es beim Vorliegen widerstreitender Beweisergebnisse in Ausübung der freien Beweiswürdigung dazu bewogen haben, gerade jenen Sachverhalt festzustellen, verkennt es die Anforderungen an die Begründung eines Erkenntnisses und belastet die angefochtene Entscheidung mit Willkür.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Asylrecht, Entscheidungsbegründung, Ermittlungsverfahren, RückkehrentscheidungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2019:E2557.2019Zuletzt aktualisiert am
10.10.2019