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AbgabeverfahrenNorm
BAO §215 Abs1Rechtssatz
Die Heranziehung des Steuerguthabens einer Personengesellschaft (hier: OHG) zur Tilgung von persönlichen Abgabenschulden eines Gesellschafters ist nur mit dessen ausdrücklichem Einverständnis möglich. Ein stillschweigendes Einverständnis genügt nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1963000526.X01Im RIS seit
09.10.2019Zuletzt aktualisiert am
09.10.2019