RS Vwgh 1966/9/15 1636/65

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Veröffentlicht am 15.09.1966
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §69 Abs1 lita

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1034/52 E 6. März 1953 VwSlg 2887 A/1953 RS 2

Stammrechtssatz

Der Tatbestand des Erschleichens (§ 69 Abs 1 lit a AVG) setzt auf Seiten der Behörde voraus, dass sie auf die Angaben der Partei angewiesen ist und eine solche Situation besteht, dass ihr nicht zugemutet werden kann, über die Richtigkeit der Parteiangaben noch weitere Erhebungen von Amts wegen zu pflegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1966:1965001636.X04

Im RIS seit

09.10.2019

Zuletzt aktualisiert am

09.10.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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