RS Vwgh 1966/9/15 1636/65

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Veröffentlicht am 15.09.1966
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §69 Abs1 lita

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1949/49 E 21. Juni 1950 VwSlg 1557 A/1950 RS 5

Stammrechtssatz

Unter Erschleichen versteht man ein Verhalten einer Partei, das darauf abzielt, mit ungesetzlichen oder unsittlichen Mitteln einen sonst nicht gebührenden Vorteil zu erlangen (Staatsbürgerschaft).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1966:1965001636.X03

Im RIS seit

09.10.2019

Zuletzt aktualisiert am

09.10.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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