RS Vwgh 1966/9/15 1636/65

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Veröffentlicht am 15.09.1966
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §69 Abs1 lita
AVG §69 Abs3

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1949/49 E 21. Juni 1950 VwSlg 1557 A/1950 RS 3

Stammrechtssatz

Die Eingriffsmöglichkeit in die materielle Rechtskraft durch die Wiederaufnahme des Verfahrens infolge Erschleichung des Bescheides ist dann nicht gegeben, wenn die fehlerhafte Sachverhaltsermittlung der Behörde zur Last fällt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1966:1965001636.X01

Im RIS seit

09.10.2019

Zuletzt aktualisiert am

09.10.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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