RS Vwgh 1982/7/5 82/10/0039

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Veröffentlicht am 05.07.1982
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Index

Landwirtschaft - WeinG
40/01 Verwaltungsverfahren
80/03 Weinrecht

Norm

VStG §5 Abs1
WeinG 1961 §13
WeinG 1961 §14

Rechtssatz

Der gebotene Entlastungsbeweis kann nicht allein dadurch erbracht werden, dass die den Beschuldigten treffende Verpflichtung auf eine hiezu taugliche Person übertragen worden ist. Es bedarf des weiteren Beweises, dass auch für eine geeignete Kontrolle der beauftragten Person oder Personen Vorsorge getroffen worden ist (Hinweis E 9.10.1979, 2762/78).

Schlagworte

Verantwortung für Handeln anderer Personen Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1982100039.X03

Im RIS seit

10.10.2019

Zuletzt aktualisiert am

10.10.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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