RS Vwgh 1982/7/5 82/10/0039

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Veröffentlicht am 05.07.1982
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Landwirtschaft - WeinG
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §9

Rechtssatz

Weder Angestelle noch Prokuristen sind iSd § 9 VStG Organe einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sie gehören nicht dem im § 9 VStG genannten Personenkreis an; sie kommen daher für eine Bestellung iSd § 9 zweiter Satz VStG nicht in Betracht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1982100039.X01

Im RIS seit

10.10.2019

Zuletzt aktualisiert am

10.10.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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