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FremdenverkehrsbeiträgeNorm
VStG §5 Abs2Rechtssatz
Die Rechtsauskunft eines Organwalters vermag auf die Beurteilung der Schuldfrage dahin Einfluss auszuüben, dass der Auskunftsempfänger hinsichtlich der Rechtmäßigkeit seines Verhaltens in einen schuldausschließenden Irrtum geführt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1982170040.X04Im RIS seit
10.10.2019Zuletzt aktualisiert am
10.10.2019