TE Bvwg Erkenntnis 2019/7/23 W222 2220313-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 23.07.2019
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Entscheidungsdatum

23.07.2019

Norm

AsylG 2005 §10 Abs1 Z3
AsylG 2005 §3 Abs1
AsylG 2005 §57
AsylG 2005 §8 Abs1
BFA-VG §9
B-VG Art. 133 Abs4
FPG §52
FPG §55

Spruch

W222 2220313-1/2E

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. Obregon als Einzelrichterin über die Beschwerde des XXXX , geb. XXXX , StA. Indien, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 13.06.2019, Zl. XXXX , zu Recht erkannt:

A)

Die Beschwerde wird gemäß den §§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1, 10 Abs. 1 Z 3, 57 AsylG 2005 idgF, § 9 BFA-VG idgF und §§ 52, 55 FPG idgF als unbegründet abgewiesen.

B)

Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.

Text

ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE:

I. Verfahrensgang:

Der Beschwerdeführer, ein indischer Staatsangehöriger stellte am 29.04.2019 einen Antrag auf internationalen Schutz. Dazu wurde er am gleichen Tag durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes niederschriftlich einvernommen und gab an, am XXXX in XXXX /Indien, geboren worden zu sein. Er sei ledig und habe zehn Jahre die Grundschule besucht. Zuletzt habe er eineinhalb Jahre als Wachmann in XXXX gearbeitet. Im Heimatland würde seine Mutter leben. Sein Vater sei bereits verstorben. Er habe keine Geschwister. Als Fluchtgrund gab der Beschwerdeführer folgendes an: "Ich habe für die XXXX gearbeitet. Es kam einmal zum Streit und da hat mir der XXXX gesagt, ich soll das Land verlassen. Er bezahlte mir die ganze Reise. Angehörige der Organisation wollten mich umbringen. Ich habe nun wirklich alle meine Fluchtgründe dargelegt und es gibt absolut keine anderen Gründe mehr, warum ich meine Heimat verlassen habe und hierher nach Österreich gekommen bin. Bei der Rückkehr habe er Angst um sein Leben."

Bei der niederschriftlichen Einvernahme am 11.06.2019 vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl gab der Beschwerdeführer folgendes an:

"LA: Fühlen Sie sich psychisch und physisch in der Lage, die gestellten Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten?

VP: Ja.

LA: Wie verstehen Sie die Dolmetscherin?

VP: Sehr gut.

LA: Wie lautet Ihr Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort?

VP: XXXX , geboren in XXXX - Punjab.

LA: Gibt es eine Geburtsurkunde oder einen anderen Geburtsnachweis?

VP: Es müsste bei meiner Mutter eine Geburtsurkunde vorhanden sein.

LA: Führten Sie jemals einen anderen Familien- und/oder Vornamen? Falls ja, wie lauten diese, wann und auf welcher Grundlage erfolgte eine behördliche Namensänderung?

VP: Nein.

LA: Traten Sie in Österreich und/oder in einem andern Mitgliedstaat der EU jemals unter falschen Personalien in Erscheinung? Falls ja, wann und wo bzw. unter welchen Personalien?

VP: Nein.

LA: Welche Staatsangehörigkeit(en) besitzen Sie?

VP: Indien.

LA: Besitzen Sie einen Staatsbürgerschaftsnachweis?

VP: Ich hatte einen Reisepass, der Schlepper hat mir diesen abgenommen.

LA. Wo und wann wurde der Reisepass ausgestellt?

VP: Er wurde bei der Passbehörde in XXXX ausgestellt. Wann das war, weiß ich nicht mehr.

LA: War dies kurz vor Ihrer Ausreise oder ist die schon länger her?

VP: Letztes Jahr war es nicht. Ich glaube es ist schon länger her.

LA: Gab es bei der Ausstellung irgendwelche Probleme?

VP: Nein.

LA: Was ist Ihre Muttersprache?

VP: Punjabi.

LA: Haben Sie weitere Sprachkenntnisse, falls ja welche und in welcher Qualität (in Wort und Schrift / mittelmäßig / Grundkenntnisse)?

VP: Nein. Indisches Punjabi.

LA: Welchem Religionsbekenntnis gehören Sie an?

VP: Sikh.

LA: Welcher Volksgruppe gehören Sie an?

VP: Punjabi.

LA: Wie lautet Ihr Familienstand?

VP: Ich bin ledig.

LA: Wie viele leibliche, adoptierte oder legitimierte Kinder haben Sie?

VP: Keine.

LA: Wie lautet der Name Ihres Vaters, sein Geburtsdatum, sein Geburtsort und Wohnort?

VP: XXXX , das Geburtsdatum weiß ich nicht. Ich war damals 6 oder 7 Jahre alt, als mein Vater verstarb.

LA: Wie lautet der Name Ihrer Mutter, ihr Mädchenname, ihr Geburtsdatum, Geburtsort und Wohnort?

VP: XXXX , sie ist ca. 55 Jahre alt. Sie wohnte zuletzt in XXXX im Dorf als ich ausreiste.

LA: Wie viele Geschwister haben Sie, wie lauten deren Namen, Geburtsdaten, Geburtsorte, Wohnorte?

VP: Ich habe keine Geschwister.

LA: Besitzen Sie ein Mobiltelefon?

VP: Nein. Mein Mobiltelefon wurde mir vom Schlepper abgenommen.

LA: Welche Telefonnummer hat Ihr Mobiltelefon?

VP: Indien: XXXX .

LA: Wann hatten Sie zuletzt Kontakt mit Ihren Angehörigen im Herkunftsstaat?

VP: Zuletzt hatte ich vor. Ca. 10 Tagen Kontakt mit meiner Mutter. Ich habe mir ein Mobiltelefon ausgeborgt und über Whats App mit ihr Kontakt.

LA: Nutzen Sie auch Social Media? Wenn ja, welche?

VP: Whats App.

LA: Besitzen sie einen Account zu oben angeführter Social Media Plattform(en)?

VP: Whats App.

LA: Nennen Sie bitte die Tel.-Nr. Ihrer Mutter im Herkunftsland mit welchen Sie in Kontakt stehen.

VP: Mutter XXXX

LA: Wann und wo haben Sie Ihr Heimatland zuletzt verlassen?

VP: Vom Flughafen New Delhi nach Moskau im Februar 2019 mit einem gültigen Reisepass.

LA: Hatten Sie ein Visum für Russland? Wann und von wem wurde dies ausgestellt?

VP: Das wurde mir alles organisiert, von den Personen, mit denen ich verbunden war.

LA: War dies das erste Mal, dass Sie Ihren Herkunftsstaat verlassen haben?

Falls nein, Zeiträume und Aufenthaltsorte der weiteren Auslandsaufenthalte?

VP: Ja.

LA: Wann, wo und wie reisten Sie in das Bundesgebiet der Republik Österreich ein?

Schildern Sie bitte Ihre geografische Reiseroute von ihrem

Herkunftsstaat bis nach Österreich:

VP: Ich bin Ende Februar nach Moskau geflogen. Ich bin unmittelbar vor dem Flug nachts von XXXX , XXXX , ein Sikh Tempel nach New Delhi gefahren. Ich wurde in Moskau vom Schlepper eingesperrt. Dieser hat mich am Flughafen abgeholt. Er hat mir auch die Dokumente abgenommen. Danach war ich im Zimmer bis Ende April durchgehend eingesperrt. Dann kam er eines Tages und hat micht rausgenommen. Ich bin mit einem kleinen Auto in der hinteren Kabine gewesen. Dieser Schlepper ist selbst gefahren. Ich weiß nicht, wo wir angehalten haben. Ich habe in verschiedenen Hotels mit ihm übernachtet. Manchmal 2 Tage, manchmal auch mehrere Tage. Ich bin im April hier angekommen.

LA: beschreiben Sie bitte den Schlepper.

VP: Es war ein Sikh, sein Bart war geschnitten, er trug aber einen Turban. Er war in etwa so groß wie ich, ich schätze er war 60 Jahre alt. Mittlere Statur.

LA: Schildern Sie bitte chronologisch Ihre Schulbildung:

VP: Beginn im Alter von 6 Jahren - im Jahr 2001. 10 Jahre Grundschule bis 2011. Die Schule war in XXXX , die öffentliche secondary school.

LA: Gibt es Zeugnisse zu Ihrer schulischen oder beruflichen Ausbildung - wenn ja, welche?

VP: Ja, auch zu Hause bei der Mutter.

LA: Schildern Sie bitte Ihren beruflichen Werdegang, wann und wo haben Sie gearbeitet:

VP: Nach der Schule habe ich als Security bei der Bank XXXX gearbeitet.

LA. Wie lange waren Sie dort angestellt und viel haben Sie monatlich eingenommen?

VP: Ich war 4 - 4,5 Jahre dort angestellt und habe ca. 10.000.- Rupien pro Monat verdient.

LA: Welche weiteren Tätigkeiten haben Sie ausgeübt?

VP: Ich habe bei der Bank selbst meine Arbeit gekündigt, weil ich Beziehungen im Sikh Tempel hatte und ging dann immer in den Sikh-Tempel.

LA: Sind oder waren Sie in Ihrem Herkunftsstaat Mitglied in einem Verein?

VP: Nein.

LA: Können Sie Autofahren?

VP: Ja.

LA: Haben Sie einen Führerschein? Wenn ja: Zeitpunkt, Behörde und Ort der Ausstellung?

VP: Der Führerschein ist bei meiner Mutter zu Haue.

LA: Wo wurde der Führerschein ausgestellt?

VP: Auch in XXXX .

LA: Wie lautet Ihre letzte exakte Wohnadresse im Heimatland (inkl. Gebiet/Region/Provinz)? VP: Zuletzt habe ich im Sikh-Tempel gewohnt. Meine Meldeadresse war immer in XXXX bei der Mutter, obwohl ich manchmal in Sikh-Tempel übernachtet habe.

LA: Beschreiben Sie Ihre letzte Wohnadresse bzw. in welchem Zeitraum waren Sie dort wohnhaft? (Anmerkung: Wohnung im x-ten Stockwerk eines z.B.: 5-stöckigen Hauses / Einfamilienhaus/etc.; Wie weit von einer bestimmten größeren Stadt entfernt; Sehenswürdigkeiten in der Nähe; Besonderheiten der Infrastruktur, etc.)

Anmerkung: Nach Möglichkeit auch Direktsuche unter Anleitung des Fremden via Google-Maps inkl. anschließenden Ausdruck mit eingezeichneter Wohnadresse.

VP: Es war ein kleines Haus mit 2 Zimmer und WC, Bad und Küche. Es war im Eigentum meiner Mutter. Den genauen Standort unseres Dorfes kann ich nicht zeigen.

LA: Haben Sie Militärdienst geleistet? Falls ja, in welcher Einheit, unter welchem Kommandanten, an welchem Ort usw.

VP: Nein.

LA: Hatten Sie in einem Krankenhaus jemals eine Operation bzw. waren Sie stationär aufgenommen? Wenn ja, wann und wo und weswegen waren Sie im Krankenhaus?

VP: Nein.

LA: Haben Sie besondere Kennzeichen, wie z. B. Tätowierungen, Narben, etc. (exakte Beschreibung erforderlich):

VP: Eine Tätowierung am rechte Unterarm: XXXX und ein XXXX-Zeichen auf dem rechten Handrücken.

LA: Wie groß sind Sie?

VP: Ca. 178 cm.

LA: Verbüßten Sie bereits in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Drittstaat eine Haftstrafe? (Wenn ja, wo, wie lange und weswegen.

VP: Nein.

LA: Haben Sie in Österreich oder in einem anderen EU-Land Verwandte und/oder Bekannte?

VP: Nein.

LA: Bitte schreiben Sie leserlich Ihren eigenen Namen und gewöhnlichen Aufenthalt in Ihrem Herkunftsstaat in Ihrer Landes-Schrift auf!

Anmerkung: Der Ast. schreibt seine Namen, Geburtsdatum, Wohnanschrift auf.

LA: Führen Sie originale Dokumente mit sich, bzw. befinden sich Fotos von Dokumenten (Reisepass, ID-Card, Geburtsurkunde, Zeugnisse, usw.) auf Ihrem Mobiltelefon?

VP: Leider, jetzt nicht. Ich habe nichts.

Die VP wird hiermit behördlich dazu aufgefordert alle notwendigen Schritte für eine ehest mögliche Übermittlung sämtlicher allfällig im Herkunftsstaat befindlicher bzw. noch zu beschaffender identitätsbezeugender Beweise (z.B.: Führerschein, Zeugnisse, Geburtsurkunde oder anderenfalls eine Bestätigung einer nachträglichen Registrierung der Geburt durch die Mutter der VP bei den Standesbehörden in Indien, Dokumente der Mutter in Kopie, etc.) nach Österreich in Veranlassung zu nehmen. Die VP wird darauf hingewiesen, dass sie dafür Sorge zu tragen hat, dass diese Nachweise unaufgefordert dem BFA in Vorlage gebracht werden.

LP: Haben Sie diese behördliche Aufforderung vollinhaltlich verstanden?

VP: Ja. Ich werde das ehest besorgen.

LA: Haben Sie zu den soeben an Sie herangetragenen Fragen und/oder zu Ihren Antworten

noch etwas Ergänzendes hinzuzufügen?

VP: Nein.

LA: Möchten Sie noch etwas anführen, das für die Prüfung Ihrer Identität maßgeblich und

hilfreich sein könnte?

VP: Nein.

LA: Entsprechen alle Ihre Angaben der Wahrheit oder möchten Sie Korrekturen vornehmen?

(Wenn ja) Welche Angaben sollten korrigiert werden?

VP: Ich habe die Wahrheit gesagt und nichts zu korrigieren.

LA: Traten Sie in Österreich und/oder in einem andern Mitgliedstaat der EU jemals unter falschen Personalien in Erscheinung? Falls ja, wann und wo bzw. unter welchen Personalien?

VP: Nein.

LA: Welche Staatsangehörigkeit(en) besitzen Sie?

VP: Indien.

LA: Besitzen Sie einen Staatsbürgerschaftsnachweis?

VP: Ich hatte einen Reisepass, der Schlepper hat mir diesen abgenommen.

LA. Wo und wann wurde der Reisepass ausgestellt?

VP: Er wurde bei der Passbehörde in XXXX ausgestellt. Wann das war, weiß ich nicht mehr.

LA: War dies kurz vor Ihrer Ausreise oder ist die schon länger her?

VP: Letztes Jahr war es nicht. Ich glaube es ist schon länger her.

LA: Gab es bei der Ausstellung irgendwelche Probleme?

VP: Nein.

LA: Was ist Ihre Muttersprache?

VP: Punjabi.

LA: Haben Sie weitere Sprachkenntnisse, falls ja welche und in welcher Qualität (in Wort und Schrift / mittelmäßig / Grundkenntnisse)?

VP: Nein. Indisches Punjabi.

LA: Welchem Religionsbekenntnis gehören Sie an?

VP: Sikh.

LA: Welcher Volksgruppe gehören Sie an?

VP: Punjabi.

LA: Wie lautet Ihr Familienstand?

VP: Ich bin ledig.

LA: Wie viele leibliche, adoptierte oder legitimierte Kinder haben Sie?

VP: Keine.

LA: Wie lautet der Name Ihres Vaters, sein Geburtsdatum, sein Geburtsort und Wohnort?

VP: XXXX , das Geburtsdatum weiß ich nicht. Ich war damals 6 oder 7 Jahre alt, als mein Vater verstarb.

LA: Wie lautet der Name Ihrer Mutter, ihr Mädchenname, ihr Geburtsdatum, Geburtsort und Wohnort?

VP: XXXX , sie ist ca. 55 Jahre alt. Sie wohnte zuletzt in XXXX im Dorf als ich ausreiste.

LA: Wie viele Geschwister haben Sie, wie lauten deren Namen, Geburtsdaten, Geburtsorte, Wohnorte?

VP: Ich habe keine Geschwister.

LA: Besitzen Sie ein Mobiltelefon?

VP: Nein. Mein Mobiltelefon wurde mir vom Schlepper abgenommen.

LA: Welche Telefonnummer hat Ihr Mobiltelefon?

VP: Indien: XXXX .

LA: Wann hatten Sie zuletzt Kontakt mit Ihren Angehörigen im Herkunftsstaat?

VP: Zuletzt hatte ich vor. Ca. 10 Tagen Kontakt mit meiner Mutter. Ich habe mir ein Mobiltelefon ausgeborgt und über Whats App mit ihr Kontakt.

LA: Nutzen Sie auch Social Media? Wenn ja, welche?

VP: Whats App.

LA: Besitzen sie einen Account zu oben angeführter Social Media Plattform(en)?

VP: Whats App.

LA: Nennen Sie bitte die Tel.-Nr. Ihrer Mutter im Herkunftsland mit welchen Sie in Kontakt stehen.

VP: Mutter XXXX

LA: Wann und wo haben Sie Ihr Heimatland zuletzt verlassen?

VP: Vom Flughafen New Delhi nach Moskau im Februar 2019 mit einem gültigen Reisepass.

LA: Hatten Sie ein Visum für Russland? Wann und von wem wurde dies ausgestellt?

VP: Das wurde mir alles organisiert, von den Personen, mit denen ich verbunden war.

LA: War dies das erste Mal, dass Sie Ihren Herkunftsstaat verlassen haben?

Falls nein, Zeiträume und Aufenthaltsorte der weiteren Auslandsaufenthalte?

VP: Ja.

LA: Wann, wo und wie reisten Sie in das Bundesgebiet der Republik Österreich ein?

Schildern Sie bitte Ihre geografische Reiseroute von ihrem

Herkunftsstaat bis nach Österreich:

VP: Ich bin Ende Februar nach Moskau geflogen. Ich bin unmittelbar vor dem Flug nachts von XXXX , XXXX , ein Sikh Tempel nach New Delhi gefahren. Ich wurde in Moskau vom Schlepper eingesperrt. Dieser hat mich am Flughafen abgeholt. Er hat mir auch die Dokumente abgenommen. Danach war ich im Zimmer bis Ende April durchgehend eingesperrt. Dann kam er eines Tages und hat micht rausgenommen. Ich bin mit einem kleinen Auto in der hinteren Kabine gewesen. Dieser Schlepper ist selbst gefahren. Ich weiß nicht, wo wir angehalten haben. Ich habe in verschiedenen Hotels mit ihm übernachtet. Manchmal 2 Tage, manchmal auch mehrere Tage. Ich bin im April hier angekommen.

LA: beschreiben Sie bitte den Schlepper.

VP: Es war ein Sikh, sein Bart war geschnitten, er trug aber einen Turban. Er war in etwa so groß wie ich, ich schätze er war 60 Jahre alt. Mittlere Statur.

LA: Schildern Sie bitte chronologisch Ihre Schulbildung:

VP: Beginn im Alter von 6 Jahren - im Jahr 2001. 10 Jahre Grundschule bis 2011. Die Schule war in XXXX , die öffentliche secondary school.

LA: Gibt es Zeugnisse zu Ihrer schulischen oder beruflichen Ausbildung - wenn ja, welche?

VP: Ja, auch zu Hause bei der Mutter.

LA: Schildern Sie bitte Ihren beruflichen Werdegang, wann und wo haben Sie gearbeitet:

VP: Nach der Schule habe ich als Security bei der Bank XXXX gearbeitet.

LA. Wie lange waren Sie dort angestellt und viel haben Sie monatlich eingenommen?

VP: Ich war 4 - 4,5 Jahre dort angestellt und habe ca. 10.000.- Rupien pro Monat verdient.

LA: Welche weiteren Tätigkeiten haben Sie ausgeübt?

VP: Ich habe bei der Bank selbst meine Arbeit gekündigt, weil ich Beziehungen im Sikh Tempel hatte und ging dann immer in den Sikh-Tempel.

LA: Sind oder waren Sie in Ihrem Herkunftsstaat Mitglied in einem Verein?

VP: Nein.

LA: Können Sie Autofahren?

VP: Ja.

LA: Haben Sie einen Führerschein? Wenn ja: Zeitpunkt, Behörde und Ort der Ausstellung?

VP: Der Führerschein ist bei meiner Mutter zu Haue.

LA: Wo wurde der Führerschein ausgestellt?

VP: Auch in XXXX .

LA: Wie lautet Ihre letzte exakte Wohnadresse im Heimatland (inkl. Gebiet/Region/Provinz)? VP: Zuletzt habe ich im Sikh-Tempel gewohnt. Meine Meldeadresse war immer in XXXX bei der Mutter, obwohl ich manchmal in Sikh-Tempel übernachtet habe.

LA: Beschreiben Sie Ihre letzte Wohnadresse bzw. in welchem Zeitraum waren Sie dort wohnhaft? (Anmerkung: Wohnung im x-ten Stockwerk eines z.B.: 5-stöckigen Hauses / Einfamilienhaus/etc.; Wie weit von einer bestimmten größeren Stadt entfernt; Sehenswürdigkeiten in der Nähe; Besonderheiten der Infrastruktur, etc.)

Anmerkung: Nach Möglichkeit auch Direktsuche unter Anleitung des Fremden via Google-Maps inkl. anschließenden Ausdruck mit eingezeichneter Wohnadresse.

VP: Es war ein kleines Haus mit 2 Zimmer und WC, Bad und Küche. Es war im Eigentum meiner Mutter. Den genauen Standort unseres Dorfes kann ich nicht zeigen.

LA: Haben Sie Militärdienst geleistet? Falls ja, in welcher Einheit, unter welchem Kommandanten, an welchem Ort usw.

VP: Nein.

LA: Hatten Sie in einem Krankenhaus jemals eine Operation bzw. waren Sie stationär aufgenommen? Wenn ja, wann und wo und weswegen waren Sie im Krankenhaus?

VP: Nein.

LA: Haben Sie besondere Kennzeichen, wie z. B. Tätowierungen, Narben, etc. (exakte Beschreibung erforderlich):

VP: Eine Tätowierung am rechte Unterarm: XXXX und ein XXXX -Zeichen auf dem rechten Handrücken.

LA: Wie groß sind Sie?

VP: Ca. 178 cm.

LA: Verbüßten Sie bereits in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Drittstaat eine Haftstrafe? (Wenn ja, wo, wie lange und weswegen.

VP: Nein.

LA: Haben Sie in Österreich oder in einem anderen EU-Land Verwandte und/oder Bekannte?

VP: Nein.

LA: Bitte schreiben Sie leserlich Ihren eigenen Namen und gewöhnlichen Aufenthalt in Ihrem Herkunftsstaat in Ihrer Landes-Schrift auf!

Anmerkung: Der Ast. schreibt seine Namen, Geburtsdatum, Wohnanschrift auf.

LA: Führen Sie originale Dokumente mit sich, bzw. befinden sich Fotos von Dokumenten (Reisepass, ID-Card, Geburtsurkunde, Zeugnisse, usw.) auf Ihrem Mobiltelefon?

VP: Leider, jetzt nicht. Ich habe nichts.

Die VP wird hiermit behördlich dazu aufgefordert alle notwendigen Schritte für eine ehest mögliche Übermittlung sämtlicher allfällig im Herkunftsstaat befindlicher bzw. noch zu beschaffender identitätsbezeugender Beweise (z.B.: Führerschein, Zeugnisse, Geburtsurkunde oder anderenfalls eine Bestätigung einer nachträglichen Registrierung der Geburt durch die Mutter der VP bei den Standesbehörden in Indien, Dokumente der Mutter in Kopie, etc.) nach Österreich in Veranlassung zu nehmen. Die VP wird darauf hingewiesen, dass sie dafür Sorge zu tragen hat, dass diese Nachweise unaufgefordert dem BFA in Vorlage gebracht werden.

LP: Haben Sie diese behördliche Aufforderung vollinhaltlich verstanden?

VP: Ja. Ich werde das ehest besorgen.

LA: Haben Sie zu den soeben an Sie herangetragenen Fragen und/oder zu Ihren Antworten

noch etwas Ergänzendes hinzuzufügen?

VP: Nein.

LA: Möchten Sie noch etwas anführen, das für die Prüfung Ihrer Identität maßgeblich und

hilfreich sein könnte?

VP: Nein.

LA: Entsprechen alle Ihre Angaben der Wahrheit oder möchten Sie Korrekturen vornehmen?

(Wenn ja) Welche Angaben sollten korrigiert werden?

VP: Ich habe die Wahrheit gesagt und nichts zu korrigieren.

Frage an die Dolmetscherin: Gibt es begründete Zweifel an der Staatsangehörigkeit / Region?

Dolmetscherin: Nein.

Nach erfolgter Rückübersetzung:

LA: Haben Sie die Dolmetscherin während der gesamten Befragung einwandfrei verstanden?

VP: Ja.

LA: Hat Ihnen die Dolmetscherin alles rückübersetzt?

VP: Ja.

LA: Haben Sie nun nach Rückübersetzung Einwendungen gegen die Niederschrift selbst, wurde alles richtig und vollständig protokolliert?

VP: Ich habe keine Einwände, es wurde alles richtig und vollständig protokolliert.

LA: Wünschen Sie die Ausfolgung einer schriftlichen Ausfertigung?

VP: Ja. (Anm.: Dem ASt. wird eine schriftliche Ausfertigung dieser Niederschrift ausgefolgt)

LA: Bestätigen Sie nunmehr durch Ihre Unterschrift die Richtigkeit und Vollständigkeit der Niederschrift und die erfolgte Rückübersetzung!

VP: Ich bestätige mit meiner Unterschrift die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Niederschrift.

VP: Ich habe alles verstanden und nichts mehr hinzuzufügen.

LA: Werden Sie im Asylverfahren durch einen Rechtsanwalt oder durch eine andere Person vertreten?

VP: Nein.

LA: Leiden Sie an irgendwelchen schwerwiegenden Krankheiten oder benötigen Sie Medikamente?

VP: Nein, ich bin gesund und benötige auch keine Medikamente.

LA: Es wurde Ihnen das Info- und Belehrungsblatt zum Ermittlungsverfahren (Wahrheits- und Mitwirkungspflicht, vertrauliche Behandlung, Konsequenzen von Falschaussagen, Rechtsberater, Ablauf der Niederschrift, Meldepflichten, etc.) in einer verständlichen Sprache bereits im Zuge der Erstbefragung zur Kenntnis gebracht und mit Ihnen gemeinsam erläutert. Haben Sie den Inhalt verstanden und sind Ihnen die damit verbundenen Rechte und Pflichten bewusst?

VP: Ich habe es nicht gelesen.

LA: Dem Ast. werden die Rechte und Pflichten erklärt.

LA: Haben Sie alles verstanden und sind Ihnen Ihre Rechte und Pflichten bewusst?

VP: Ich habe alles verstanden und mir sind meine Rechte und Pflichten bewusst.

LA: Haben Sie im Verfahren bis dato der Wahrheit entsprechende Angaben gemacht und wurden Ihnen diese jeweils rückübersetzt und korrekt protokolliert?

VP: Ja.

Feststellung: Sie wurden bereits im Zuge der Erstbefragung als auch in der eben durchgeführten Befragung zu Ihrer Identität und zu Ihren persönlichen Daten befragt.

LA: Entsprechen diese Angaben den Tatsachen oder haben Sie etwas zu berichtigen?

VP: Die Angaben, die ich dort gemacht habe, sind richtig.

LA: Führen Sie originale Dokumente mit sich?

VP: Nein.

LA: Hatten Sie für die Reise in die Slowakei ein Visum?

VP: Nein. Ich wurde vom Schlepper dorthin gebracht.

LA: Traten Sie in Österreich und/oder in einem anderen Mitgliedstaat der EU jemals unter falschen Personalien in Erscheinung? Falls ja, wann und wo bzw. unter welchen Personalien?

VP: Nein.

LA: Haben Sie außer Ihrer Mutter weitere Verwandte in Indien?

VP: Ich habe Verwandte in Indien, bin aber nicht eng verbunden mit ihnen.

LA. Die Frage wird wiederholt.

VP: Ich hatte noch 3 Onkel väterlicherseits, welche bereits verstorben sind, aber die Familien gibt es noch. Ein Onkel mütterlicherseits, welcher auch verstorben ist. Ich habe noch eine Tante väterlicherseits.

LA: Wie geht es Ihren Verwandten wirtschaftlich/finanziell?

VP: Sie sind weder reich noch arm. Ich würde sie zur Mittelschicht zählen.

LA: Wie haben Sie Ihre Reise finanziert?

VP: Das hat Hr. XXXX bezahlt.

LA. Warum hat er dies bezahlt?

VP: Weil wir verbunden sind.

LA: Wie haben Sie Ihren Lebensunterhalt in Indien bestritten?

VP: Ich habe als Security 4 - 4,5 Jahre bei der Bank gearbeitet und danach habe ich im Sikh Tempel gelebt. Ich hatte eine kleine Landwirtschaft zu Hause, welche der Mutter gehört. Nach meiner Tätigkeit bei der Bank lebte ich von der Landwirtschaft und von der Unterstützung durch Hr. XXXX .

LA: Hatten Sie ein eigenes Haus oder eine Wohnung in Ihrer Heimat?

VP: Ich habe gemeinsam mit meiner Mutter in einem kleinen Haus in unserem Dorf gewohnt.

LA: Wie würden Sie Ihre finanzielle Situation in Indien beschreiben?

VP: Mittelschicht.

LA: Wie würden Sie die wirtschaftliche/finanzielle Situation Ihrer Mutter beschreiben?

VP: Mittelschicht.

LA: Haben Sie familiäre Beziehungen in Österreich bzw. in einem anderen EU-Land ?

VP: Nein.

LA: Beantworten sie die nachstehenden Fragen mit "ja" oder "nein". Sie haben später noch die Gelegenheit, sich ausführlich zu diesen Fragen zu äußern:

LA: Sind Sie vorbestraft oder waren sie in Ihrem Heimatland inhaftiert oder hatten Sie Probleme mit den Behörden in der Heimat.

VP: Dreimal nein.

LA: Bestehen gegen Sie aktuelle staatliche Fahndungsmaßnahmen wie Haftbefehl, Strafanzeige, Steckbrief, etc.

VP: Nein.

LA: Sind oder waren Sie politisch tätig.

VP: Nein.

LA: Sind oder waren Sie Mitglied einer politischen Partei.

VP: Ich bin nur mit XXXX verbunden.

LA: Hatten Sie in Ihrem Herkunftsstaat aufgrund Ihres Religionsbekenntnisses bzw. Ihrer Volksgruppenzugehörigkeit irgendwelche Probleme.

VP: Nein.

LA: Hatten Sie gröbere Probleme mit Privatpersonen (Blutfehden, Racheakte etc.)

VP: Nein.

LA: Nahmen Sie in Ihrem Heimatland an bewaffneten oder gewalttätigen Auseinandersetzungen aktiv teil.

VP: Nein.

LA: Sie haben nunmehr die Möglichkeit, Ihre Beweggründe für das Verlassen Ihrer Heimat zu schildern. Bitte schildern Sie möglichst lebensnahe, also konkret und mit sämtlichen Details, sodass auch unbeteiligte Personen Ihre Darstellung nachvollziehen können.

VP: Ich hatte einen Bezug zu XXXX zu Hr. XXXX . Ich hatte dort einen Platz im Sikh Tempel XXXX . Ich war sehr gut mit Hr. XXXX verbunden. XXXX hatte Streit mit den Hindus und Moslems. Mit den Hindus der Vereinigung XXXX. Eines Tages nahm er mich mit, und es kam zu einem Streit. Es war ein Streit mit den Hindus. Es ging um XXXX . Nach dem Streit wussten die Hindus, dass ich mit Hr. XXXX verbunden bin und wo ich wohne. Es gibt so viele Hindus in XXXX , diese sind gut vernetzt. Im Jänner gab es einen Versuch, mich zu entführen. Der XXXX wusste, dass es meiner Mutter nicht gut geht, ich keinen Vater mehr habe und deshalb schickte er mich ins Ausland.

LA: Haben Sie diese Probleme bei der Polizei angezeigt?

VP: Nein.

LA: Warum nicht, bei der Polizei gibt es auch Sikh?

VP: XXXX hat alles für mich gemacht.

LA: Sie haben vorhin gesagt, es habe einen Versuch gegeben, Sie zu entführen. Schildern Sie bitte diesen Vorfall.

VP: Es war im Jänner, ich war in der Nähe des Sikh Tempels. Ich war auf der Straße unterwegs und da waren 3 Hindus, welche mich beobachtet haben und schnellen Schrittes von hinten auf mich zukamen. Sie waren ca. 100 Meter hinter mir. Ich telefonierte mit XXXX. Er schickte mir sofort ein Auto, ich setzte mich in das Auto und bin mitgefahren. Sie brachten mich an einen anderen Ort in XXXX

.

LA: Wie lange hat es gedauert, bis das Auto nach dem Telefonat ankam?

VP: Sie waren ziemlich in der Nähe. Es hat sich angefühlt wie 10-15 Minuten.

LA: Erklären Sie bitte, wie sich die Wartezeit abgespielt hat.

VP: Ich rettete mich in einen Sikh-Tempel, dort wurde ich abgeholt.

LA. Gab es danach weitere Vorfälle?

VP: Nein.

LA: Haben Sie versucht in einer anderen Gegend oder in einer anderen größeren Stadt weiter weg von zu Hause bzw. weiter entfernt von diesem Sikh Tempel zu leben?

VP: Nein.

LA: Warum nicht?

VP: Ich hätte nirgendwo anders hingehen können, es gibt überall Hindus und Moslems. Diese werden mich verfolgen. Ich möchte auch noch sagen, ich bin hierhergekommen, um in Sicherheit zu leben. Wenn sich die Lage in Indien verbessert, dann möchte ich selbst wieder zurück.

LA: Wie lange waren Sie mit Hr. XXXX zusammen und was war Ihre Aufgabe dort?

VP: Ich war ca. 3,5 Jahre mit ihm zusammen.

LA: Sie haben angegeben, dass Sie auf der eigenen Landwirtschaft gearbeitet haben. Wie oft waren Sie dort im Sikh-Tempel?

VP: Die Landwirtschaft ist ca. 25 km entfernt vom Sikh Tempel. Ich habe anfänglich meine Landwirtschaft selbst betrieben, danach habe ich diese an XXXX verpachtet.

LA: Was war schlussendlich der ausschlaggebende Grund für Ihre Ausreise?

VP: Es war die Verfolgung der drei Hindus.

LA: Wie viele Menschen waren auf der Straße?

VP: Es war gegen 16 oder 17 Uhr am Abend. Es waren sehr viele Leute auf der Straße und auch gläubige Leute dabei, welche in den Sikh Tempel gegangen sind, so dass ich mich diesen anschließen konnte.

LA. Wie viele gläubige Sikh waren das in etwa?

VP: Es waren ca. 70 - 100 Personen (Damen, Herren und Kinder).

LA. Hat niemand von diesen Personen bemerkt, dass Sie von drei Hindus verfolgt werden?

VP: Sie haben es schon gesehen, aber ich musste mich selbst retten.

LA. Sie haben in der Erstbefragung angegeben, dass Sie ohne konkretes Zielland nach Europa reisten. Warum haben Sie nicht bereits in der Slowakei einen Asylantrag gestellt?

VP: Ich weiß auch nicht warum, der Schlepper brachte mich hierher.

LA. Bis wohin hat Sie der Schlepper begleitet?

VP: Er hat mich noch in der Slowakei in den Zug nach Wien gesetzt.

LA: Haben sie sämtliche Gründe, die Sie veranlasst haben, Ihr Heimatland zu verlassen, vollständig geschildert.

VP: Ja. Ich habe alles geschildert.

LA: Was würde Sie konkret erwarten, wenn jetzt sie in Ihren Herkunftsstaat zurückkehren müssten.

VP: Dann hätte ich dieselben Probleme wieder.

LA: Befürchten Sie irgendwelche staatliche Sanktionen bei einer Rückkehr?

VP: Nein.

LA: Sind Sie, falls notwendig, mit amtswegigen Erhebungen vor Ort unter Wahrung Ihrer Anonymität, eventuell unter Beiziehung der Österreichischen Botschaft und eines Vertrauensanwaltes/Vertrauensperson einverstanden.

VP: Ja.

LA: Habe ich Sie nun richtig verstanden? Sie möchten ausschließlich aus den vorgetragenen Gründen (einmalige Verfolgung) hier in Österreich bleiben?

VP: Ja, dies ist der alleinige Grund meines Asylantrages. Ich möchte noch sagen, dass mir der XXXX sehr geholfen hat und dies auch wieder tun würde.

LA: Ihnen wird nun mitgeteilt, dass beabsichtigt ist, Ihren

Asylantrag abzuweisen. Anmerkung: Dem ASt. wird die Verfahrensanordnung gem. § 29 Abs. 3 AsylG und die VAO § 52a BFA-VG übersetzt und nachweislich ausgefolgt.

Möchten Sie dazu Stellung nehmen?

VP: Nein.

Anmerkung: Ihnen werden die Länderfeststellungen zu Indien ausgefolgt, sowie der maßgebliche Inhalt kurz erläutert und werden Sie auf die Möglichkeit zur umfassenden Stellungnahme in der zweiten Einvernahme (Parteiengehör) vor dem BFA hingewiesen. Haben Sie das verstanden?

VP: Ja. Ich nehme diese mit.

Anmerkung: Ihnen wird nun zur Kenntnis gebracht, dass Sie nach einer Frist von mindestens 24 Stunden im Zuge einer niederschriftlichen Befragung im Beisein eines Rechtsberaters die Möglichkeit haben, zu diesem Sachverhalt Stellung zu beziehen. Von diesem Termin werden Sie schriftlich in Kenntnis gesetzt. Sollten Sie diesem Termin nicht nachkommen, müssen Sie damit rechnen, dass das Verfahren in Ihrer Abwesenheit fortgesetzt wird.

LA: Wollen Sie abschließend noch etwas anführen?

VP: Nein.

Anmerkung: Die gesamte Niederschrift wird wortwörtlich rückübersetzt. Nach erfolgter Rückübersetzung:

LA: Von wo aus waren Sie wohin unterwegs, als der Vorfall mit der Verfolgung stattgefunden hat? Wo genau hat dies stattgefunden?

VP: Ich bin nur kurz aus dem SIKH Tempel rausgegangen um spazieren zu gehen.

LA. Wie weit waren Sie vom Tempel entfernt?

VP: Ca. 1/2 km.

LA: Wie haben Sie bemerkt, dass Sie von drei Hindus verfolgt werde bzw. Ihnen diese nachgehen?

VP: Ich habe es gespürt, dass sie mich in Ihr Visier genommen haben. Und auch gesehen. Ich habe sie auch noch erkannt, von dem Vorfall mit dem vorangegangenen Streit, den sie mit XXXX im Jänner 2019 hatten.

Bei der niederschriftlichen Einvernahme am 12.06.2019 vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl gab der Beschwerdeführer an, dass er bezüglich der Einvernahme vom vorigen Tag keine Korrekturen und Ergänzungen machen möchte. Die ausgefolgte Länderfeststellung zu Indien habe er noch nicht gelesen und zurzeit könne er nicht nach Indien zurück. Er könne zurzeit wegen seiner Probleme nicht zurück nach Indien. Wenn diese Probleme nicht mehr vorhanden seien, könne er nach Hause zurück. Dies könne in zwei Monaten, aber auch erst in zwei Jahren sein. Wenn er zurückgeschickt werden würde, würde er umgebracht werden. Er würde erst dann nach Indien zurückkehren, wenn seine Probleme bereinigt seien. Dies gehe derzeit nicht."

Mit dem angefochtenen Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten (Spruchpunkt I.) und gemäß § 8 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG bezüglich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Indien (Spruchpunkt II.) abgewiesen, ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gem. §§ 57 AsylG nicht erteilt (Spruchpunkt III.), gem. § 10 Abs. 1 Z 3 AsylG iVm § 9 BFA-VG gegen den Beschwerdeführer eine Rückkehrentscheidung gem. § 52 Abs. 2 Z 2 FPG erlassen (Spruchpunkt IV.) sowie festgestellt, dass seine Abschiebung gem. § 46 FPG nach Indien zulässig ist (Spruchpunkt V.) und gem. § 55 Abs. 1 bis 3 FPG die Frist für seine freiwillige Ausreise 14 Tage ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung beträgt (Spruchpunkt VI.).

Begründend führte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl betreffend die konkreten Gründe für das Verlassen des Herkunftslandes unter anderem aus, dass das Vorbringen nicht glaubhaft ist: "Im konkreten Fall vermochten Sie jedoch diesen Voraussetzungen für die Qualifizierung eines Erlebnisberichtes nicht entsprechen. Vor dem Hintergrund dieser Prämissen und insbesondere durch den persönlichen Eindruck den Sie bei den Einvernahmen hinterließen, ist die von Ihnen vor der Asylbehörde präsentierte "Fluchtgeschichte" tatsächlich als zu "blass", wenig detailreich und zu oberflächlich und daher in Folge als keinesfalls glaubhaft zu qualifizieren. Soweit Sie ausführten, dass Sie Ihren Herkunftsstaat deswegen verlassen hätten müssen, da einmal 3 Hindus versucht hätten, Sie zu entführen, so kann Ihren diesbezüglichen Angaben aus nachstehenden Gründen nicht gefolgt werden.

1) Sie führten aus, dass Sie einmal von Hr. XXXX mitgenommen worden wären und es zu einem Streit mit Hindus gekommen sei. Seither wüssten die Hindus wo Sie wohnen. Dies erscheint angesichts Ihrer Angaben, dass Sie ca. 3,5 Jahre im Sikh Tempel lebten keinesfalls nachvollziehbar und glaubhaft.

2) Sie führten aus, dass diese 3 Hindus Sie verfolgt hätten und zu diesem Zeitpunkt sehr viele Leute auf der Straße gewesen wären. Sie hätten gespürt, dass Sie verfolgt worden wären und die 3 Hindus wären 100 Meter hinter Ihnen gewesen, Sie hätten diese gesehen. Dies erscheint ebenfalls nicht glaubhaft, da man in einer Menschenmenge auf die Distanz von 100 Metern keine einzelnen Personen ausmachen kann.

3) Sie führten aus, dass die anwesenden 70 - 100 Sikhs bemerkt hätten, dass Sie von 3 Hindus verfolgt worden wären, Sie sich aber selber hätten retten müssen. Dies erscheint ebenfalls nicht glaubhaft, da die vielen anwesenden Sikhs diese 3 Hindus mit Leichtigkeit von Ihnen hätten fernhalten können, bzw. würden nach logischem Verständnis nicht 3 Hindus einen Sikh in einer Situation verfolgen, in der dieser von vielen anderen Sikhs umgeben ist. Diese 3 Hindus wären zahlenmäßig in einer aussichtslosen Minderheit gewesen.

4) Sie führten aus dass Sie sich bereits im Jahr 2017 beim Passamt in XXXX einen Reisepass ausstellen ließen. Sie hätten jedoch vor Ihrer Reise nach Europa nie Ihr Heimatland verlassen. Es erscheint der Behörde nicht nachvollziehbar, dass sich jemand einen Reisepass ausstellen lässt ohne konkret eine Reise zu planen.

5) Sie gaben an, dass Sie 3 1/2 Jahre eine enge Beziehung zu Hr.

XXXX gehabt hätten. Dieser hätte Sie einmal mitgenommen. Diese Angaben erscheinen ebenfalls nicht glaubhaft, da es nicht nachvollziehbar ist, dass es gerade bei dem einen Mal, als er Sie mitnahm zu einem Streit gekommen sei.

Auf Grund der widersprüchlichen, logisch nicht nachvollziehbaren und allgemein gehaltenen Angaben kann Ihrem Vorbringen, dass Sie wegen einer versuchten Entführung und der Befürchtung bei einer Rückkehr umgebracht zu werden, die Glaubwürdigkeit nicht zuerkannt werden, und geht die Behörde davon aus, dass Sie mit der Schilderung lediglich versuchen Ihren Aufenthalt in Österreich zu legalisieren und um Ihrer Abschiebung in den Herkunftsstaat entgegenzuwirken."

Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer fristgerecht das Rechtsmittel der Beschwerde.

II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:

1. Feststellungen:

Der Beschwerdeführer ist Staatsangehöriger von Indien und stammt aus dem Punjab. Der Beschwerdeführer hat in Indien 10 Jahre die Grundschule besucht sowie als Wachmann und in der Landwirtschaft gearbeitet. Im Bundesgebiet verfügt der Beschwerdeführer über keinerlei Familienangehörige, er lebt auch nicht in einer Lebensgemeinschaft, hingegen halten sich seine Mutter sowie Tanten in Indien auf. Es konnte nicht festgestellt werden, dass der Beschwerdeführer die deutsche Sprache beherrscht, einer regelmäßigen Beschäftigung nachgeht, sich sozial engagiert oder hier Freunde gefunden hat. Er ist gesund und arbeitsfähig.

Nicht festgestellt werden kann, dass der Beschwerdeführer sein Herkunftsland aus den von ihm genannten Gründen verlassen hat.

Zur allgemeinen politischen und menschenrechtlichen Situation in Indien wird das Länderinformationsblatt der Staatendokumentation zugrunde gelegt und insbesondere Folgendes festgestellt:

Politische Lage:

Indien ist mit über 1,2 Milliarden Menschen und einer multireligiösen und multiethnischen Gesellschaft die bevölkerungsreichste Demokratie der Welt (CIA Factbook 12.12.2016; vgl. auch: AA 16.8.2016, BBC 27.9.2016). Die - auch sprachliche - Vielfalt Indiens wird auch in seinem föderalen politischen System reflektiert, in welchem die Macht von der Zentralregierung und den Bundesstaaten geteilt wird (BBC 27.9.2016). Die Zentralregierung hat deutlich größere Kompetenzen als die Regierungen der Bundesstaaten (AA 9.2016a). Im Einklang mit der Verfassung haben die Bundesstaaten und Unionsterritorien ein hohes Maß an Autonomie und tragen die Hauptverantwortung für Recht und Ordnung (USDOS 13.4.2016). Die Hauptstadt New Delhi hat einen besonderen Rechtsstatus (AA 9.2016a).

Die Gewaltenteilung zwischen Parlament und Regierung entspricht britischem Muster (AA 16.8.2016), der Grundsatz der Gewaltenteilung von Legislative, Exekutive und Judikative ist durchgesetzt (AA 9.2016a). Die Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit, die über einen dreistufigen Instanzenzug verfügt, ist verfassungsmäßig garantiert (AA 16.8.2016). Das oberste Gericht in New Delhi steht an der Spitze der Judikative (GIZ 11.2016). Die Entscheidungen der staatlichen Verwaltung (Bürokratie, Militär, Polizei) unterliegen überdies der Kontrolle durch die freie Presse des Landes, die nicht nur in den landesweiten Amtssprachen Hindi und Englisch, sondern auch in vielen der Regionalsprachen publiziert wird. Indien hat zudem eine lebendige Zivilgesellschaft (AA 9.2016a).

Indien ist eine parlamentarische Demokratie und verfügt über ein Mehrparteiensystem und ein Zweikammerparlament (USDOS 13.4.2016). Die Legislative besteht aus einer Volkskammer (Lok Sabha) und einer Staatenkammer (Rajya Sabha). Darüber hinaus gibt es Parlamente auf Bundesstaatsebene (AA 16.8.2016).

Der Präsident ist das Staatsoberhaupt und wird von einem Wahlausschuss gewählt, während der Premierminister Leiter der Regierung ist (USDOS 13.4.2016). Das Präsidentenamt bringt vor allem repräsentative Aufgaben mit sich, im Krisenfall verfügt der Präsident aber über weitreichende Befugnisse. Seit Juli 2012 ist Präsident Pranab Kumar Mukherjee indisches Staatsoberhaupt (AA 9.2016a). Das wichtigste Amt innerhalb der Exekutive bekleidet aber der Premierminister (GIZ 11.2016).

Wahlen zum Unterhaus finden nach einfachem Mehrheitswahlrecht ("first-past-the-post") alle fünf Jahre statt, zuletzt im April/Mai 2014 mit knapp 830 Millionen Wahlberechtigten (AA 16.8.2016). Dabei standen sich drei große Parteienbündnisse gegenüber: Die United Progressive Alliance (UPA) unter Führung der Kongresspartei, die National Democratic Alliance (NDA) unter Führung der Bharatiya Janata Party (BJP - Indische Volkspartei) und die so genannte Dritte Front, die aus elf Regional- und Linksparteien besteht sowie die aus einem Teil der India-Against-Corruption-Bewegung hervorgegangene Aam Aadmi Party (AAP) (GIZ 11.2016; vgl. auch: FAZ 16.5.2014). Abgesehen von kleineren Störungen, verliefen die Wahlen korrekt und frei (AA 16.8.2016).

Als deutlicher Sieger mit 336 von 543 Sitzen löste das Parteienbündnis NDA (AA 16.8.2016), mit der hindu-nationalistischen BJP (AA 9.2016a) als stärkster Partei (282 Sitze), den Kongress an der Regierung ab (AA 16.8.2016). Die seit 2004 regierende Kongress-geführte Koalition unter Manmohan Singh erlitt hingegen große Verluste, womit Sonia Gandhi und Sohn Rahul nun auf die Op

Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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