Entscheidungsdatum
01.08.2019Norm
AuslBG §14Spruch
W178 2216844-1/13E
Gekürzte Ausfertigung des am 26.06.2019 mündlich verkündeten Erkenntnisses
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Drin Maria Parzer als Vorsitzender und den fachkundigen Laienrichter Dr. Pflug und die fachkundige Laienrichterin Mag a Schulz als BeisitzerInnen in der Beschwerdesache des Herrn XXXX über die Beschwerde gegen den Bescheid des AMS Wien Esteplatz vom 15.10.2018 idF der Beschwerdevorentscheidung vom 11.02.2019 betreffend Antrag auf Erteilung einer Bewilligung als Künstlerin nach § 14 AuslBG für Frau XXXX , StA. Argentinien zu Recht erkannt:
A)
Der Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 1 und 2 VwGVG stattgegeben und der angefochtene Bescheid behoben. Das Arbeitsmarktservice hat der Niederlassungs- und Aufenthaltsbehörde (MA35) gemäß § 20d Abs. 1 Z 6 AuslBG schriftlich zu bestätigen, dass Frau XXXX bei der Tätigkeit für Herrn XXXX ) die Voraussetzungen für die Zulassung als Künstlerin nach § 14 AuslB erfüllt.
B)
Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.
Text
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.
Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 26.06.2019 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da
x ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde.
Schlagworte
gekürzte Ausfertigung, KünstlerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:BVWG:2019:W178.2216844.1.00Zuletzt aktualisiert am
03.10.2019