RS Vwgh 1981/6/16 1407/80

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Veröffentlicht am 16.06.1981
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Index

Wirtschaftslenkung - Preisregelung
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §18 Abs4
AVG §37
AVG §45 Abs3

Beachte

Vorgeschichte:2009/77 B 19.10.1977;Besprechung in:OZW 1981/4, S 122;

Rechtssatz

Die Unterschrift des Genehmigenden muß nicht auf das Schriftstück, das die Erledigung trägt, selbst gesetzt werden; es genügt, wenn die Unterschrift auf einem Referatsbogen "beigesetzt" wird.

Schlagworte

Beglaubigung der KanzleiSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel SachverständigenbeweisUnterschrift des Genehmigenden

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1981:1980001407.X01

Im RIS seit

04.10.2019

Zuletzt aktualisiert am

04.10.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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