RS Vwgh 2019/7/17 Ro 2017/13/0007

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Veröffentlicht am 17.07.2019
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §98 Abs1 Z3
EStG 1988 §99 Abs1 Z5

Rechtssatz

Aus der Systematik und dem Zweck der nationalen einkommensteuerlichen Regelung folgt, dass die Rechtsansicht, wonach es für die Subsumtion einer Gestellung unter § 98 Abs. 1 Z 3 iVm § 99 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 nicht auf das Rechtverhältnis zwischen Gesteller und der gestellten Person ankommt, zutrifft.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RO2017130007.J01

Im RIS seit

07.10.2019

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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