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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §98 Abs1 Z3Rechtssatz
Aus der Systematik und dem Zweck der nationalen einkommensteuerlichen Regelung folgt, dass die Rechtsansicht, wonach es für die Subsumtion einer Gestellung unter § 98 Abs. 1 Z 3 iVm § 99 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 nicht auf das Rechtverhältnis zwischen Gesteller und der gestellten Person ankommt, zutrifft.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RO2017130007.J01Im RIS seit
07.10.2019Zuletzt aktualisiert am
07.10.2019