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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §59 Abs1Rechtssatz
Erlässt das BFA lediglich eine Rückkehrentscheidung, ist es dem BVwG im Beschwerdeverfahren gegen den erstinstanzlichen Bescheid - trotz Änderung der Sachlage aufgrund der nach Bescheiderlassung ergangenen Verurteilung des Revisionswerbers - verwehrt, erstmals ein Einreiseverbot zu verhängen. Indem das BVwG dies verkannte und ein Einreiseverbot gegen den Revisionswerber erließ, überschritt es die Sache des Beschwerdeverfahrens (vgl. zur insoweit übertragbaren Rechtslage vor der Einführung der zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit VwGH 10.10.2012, 2012/18/0104, mwN) und belastete das angefochtene Erkenntnis, soweit damit über die Verhängung des Einreiseverbotes abgesprochen wurde, mit Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018190629.L03Im RIS seit
10.10.2019Zuletzt aktualisiert am
10.10.2019