Rechtssatznummer
4Entscheidungsdatum
15.07.2019Index
50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §94 Z56Rechtssatz
Eine begriffsmäßige Änderung des „Verkehrsunternehmens“ iSd. § 126 Abs. 1 Z 2 GewO 1994 ist für den Bereich der Fahrtdienstvermittlung durch die Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 gerade nicht eingetreten und wurde der hier verfahrensgegenständliche Regelungsinhalt der Gewerbeordnung nicht neu definiert.
Schlagworte
Freies Gewerbe; reglementiertes Gewerbe; Verkehrsunternehmen; Reisebüro; Vermittlung von Personenbeförderungsleistungen; Fahrtdienstvermittlung; Vermittlung von Fahrtaufträgen für MietwägenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2019:VGW.221.008.3323.2018.AZuletzt aktualisiert am
06.09.2019