Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
15.07.2019Index
50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §94 Z56Rechtssatz
Unter den Tatbestand „Vermittlung von durch Verkehrsunternehmen durchzuführenden Personenbeförderungen“ in § 126 Abs. 1 Z 2 GewO sind grundsätzlich sowohl die Vermittlung von Personenbeförderungsleistungen im Rahmen des Taxifunks als auch die Vermittlung von Mietwagen zu subsumieren.
Schlagworte
Freies Gewerbe; reglementiertes Gewerbe; Verkehrsunternehmen; Reisebüro; Vermittlung von Personenbeförderungsleistungen; Fahrtdienstvermittlung; Vermittlung von Fahrtaufträgen für MietwägenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2019:VGW.221.008.3323.2018.AZuletzt aktualisiert am
06.09.2019