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25/02 StrafvollzugNorm
BFA-VG 2014 §9Rechtssatz
Aus dem Status eines Strafhäftlings als "Freigänger" lässt sich keine maßgebliche Minderung der sich aus dem strafbaren Verhalten ergebenden Gefährdung ableiten (VwGH 24.5.2016, Ra 2016/21/0143). Das gilt sinngemäß auch für die Bewilligung der Strafverbüßung in Form des elektronisch überwachten Hausarrestes.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019210118.L00Im RIS seit
27.09.2019Zuletzt aktualisiert am
07.10.2019