Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 2005 §55Rechtssatz
Im Rahmen eines Verfahrens nach § 55 AsylG 2005 ist unter dem Gesichtspunkt des § 9 BFA-VG 2014 im Hinblick auf die Berücksichtigung des Privat- und Familienlebens eine Neubewertung vorzunehmen. Ergibt diese Neubewertung, dass ein maßgeblich geänderter Sachverhalt iSd Art. 8 MRK vorliegt, so ist der begehrte Aufenthaltstitel, ungeachtet des bestehenden Einreiseverbotes, zu erteilen (vgl. VwGH 16.12.2015, Ro 2015/21/0037).
Schlagworte
Begründung BegründungsmangelBesondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019210034.L00Im RIS seit
06.09.2019Zuletzt aktualisiert am
06.09.2019