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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §358 Abs1Rechtssatz
Die Genehmigung einer Betriebsanlage ist unter anderem bei Vorliegen der Eignung, wie etwa Lärmimmissionen bei Nachbarn hervorzurufen, erforderlich. Die Genehmigungspflicht einer Betriebsanlage, deren Vorliegen in einem Feststellungsverfahren gemäß § 358 Abs. 1 GewO 1994 zu prüfen ist, ist daher dann gegeben, wenn solche Auswirkungen nicht auszuschließen sind (vgl. VwGH 25.5.1993, 92/04/0259, noch in Bezug zur Vorgängerbestimmung des § 358 Abs. 1 GewO 1973).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019040036.L00Im RIS seit
06.09.2019Zuletzt aktualisiert am
06.09.2019