RS Vwgh 2019/6/26 Ra 2019/04/0036

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.06.2019
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §358 Abs1
GewO 1994 §74 Abs2 Z2

Rechtssatz

Die Genehmigung einer Betriebsanlage ist unter anderem bei Vorliegen der Eignung, wie etwa Lärmimmissionen bei Nachbarn hervorzurufen, erforderlich. Die Genehmigungspflicht einer Betriebsanlage, deren Vorliegen in einem Feststellungsverfahren gemäß § 358 Abs. 1 GewO 1994 zu prüfen ist, ist daher dann gegeben, wenn solche Auswirkungen nicht auszuschließen sind (vgl. VwGH 25.5.1993, 92/04/0259, noch in Bezug zur Vorgängerbestimmung des § 358 Abs. 1 GewO 1973).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019040036.L00

Im RIS seit

06.09.2019

Zuletzt aktualisiert am

06.09.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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