RS Vwgh 2019/7/29 Ra 2019/02/0072

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Veröffentlicht am 29.07.2019
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §1
AVG §18 Abs4
AVG §56
VStG §24
VwGG §42 Abs2 Z1
VwGVG 2014 §38

Rechtssatz

Im monokratischen System kann der Behördenleiter - wie im gegenständlichen Fall der Bürgermeister - untergeordnete Organwalter innerhalb seiner Behörde ermächtigen, in seinem Namen ("Für den Bürgermeister" oder "im Auftrag") Erledigungen zu genehmigen, wobei die Erteilung einer solchen Approbationsbefugnis eine Angelegenheit der behördeninternen Organisation darstellt und die Ermächtigung eines untergeordneten Organwalters von der Leitungsbefugnis des Behördenleiters umfasst ist (vgl. VwGH 10.12.2013, 2013/05/0039).

Schlagworte

AllgemeinBehördenorganisationErmittlungsverfahren AllgemeinIntimation Zurechnung von BescheidenZurechnung von Bescheiden Intimation

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019020072.L02

Im RIS seit

06.09.2019

Zuletzt aktualisiert am

06.09.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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