RS Vwgh 1963/7/3 0574/62

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Veröffentlicht am 03.07.1963
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Index

KOVG
40/01 Verwaltungsverfahren
67 Versorgungsrecht

Norm

AVG §52 Abs1
KOVG 1957 §90 Abs1

Rechtssatz

Bei Durchführung des medizinischen Sachverständigenbeweises müssen nicht Fachärzte, vielmehr können auch praktische Ärzte herangezogen werden.

Schlagworte

Person des Sachverständigen Anspruch der Partei auf die Verpflichtung der Behörde zur Beiziehung bestimmter Sachverständiger und Durchführung bestimmter Untersuchungenreformatio in peius

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1963:1962000574.X03

Im RIS seit

04.09.2019

Zuletzt aktualisiert am

04.09.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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