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GewerberechtNorm
AVG §17Rechtssatz
Dem Inhaber einer (Gast- und Schankgewerbe-) Konzession steht das Recht auf Einsicht in die Akten über das Verfahren betreffend die Verleihung einer gleichartigen Konzession für denselben Standort nicht zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1966:1965001930.X03Im RIS seit
03.09.2019Zuletzt aktualisiert am
03.09.2019