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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1994 §12 Abs10Rechtssatz
Eine Änderung der für den Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse nach § 12 Abs. 10 UStG 1994 kann einerseits in tatsächlichen Änderungen etwa hinsichtlich des Verwendungszwecks eines Gegenstandes bestehen. Sie kann aber andererseits auch in einer Änderung der für den Vorsteuerabzug maßgeblichen Rechtslage bestehen (vgl. VwGH 18.12.2017, Ra 2016/15/0084, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RO2019150002.J04Im RIS seit
03.09.2019Zuletzt aktualisiert am
03.09.2019