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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1994 §12 Abs10Rechtssatz
Der Übergang von der Besteuerung nach Durchschnittssätzen zur Besteuerung nach den allgemeinen Regeln löste - nach der Rechtslage vor dem Abgabenänderungsgesetz 2012, BGBl. I Nr. 112 - keine steuerlichen Konsequenzen aus, insbesondere stellte er keine Änderung der für den Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse im Sinne des § 12 Abs. 10 UStG 1994 dar. Die Besteuerung der vor dem Übergang bewirkten Umsätze war als abgeschlossen zu betrachten (vgl. VwGH 22.4.2009, 2007/15/0143, VwSlg 8438 F/2009; 17.10.2017, Ra 2016/15/0029).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RO2019150002.J01Im RIS seit
03.09.2019Zuletzt aktualisiert am
03.09.2019