RS Vwgh 2019/7/4 Ra 2017/06/0210

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Veröffentlicht am 04.07.2019
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs1
VwGVG 2014 §27
VwGVG 2014 §28

Rechtssatz

War Sache des Verfahrens des VwG lediglich die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Zurückweisung des neuen Antrags durch die Verwaltungsbehörde, setzt diese Prüfung lediglich die Beurteilung der Identität der Vorhaben voraus, nicht jedoch die Führung eines Verfahrens oder die Durchführung einer mündlichen Verhandlung zur Erörterung des neuen Antrags in der Sache.

Schlagworte

Zurückweisung wegen entschiedener Sache

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2017060210.L01

Im RIS seit

02.09.2019

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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