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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag SteiermarkNorm
BauG Stmk 1995 §41 Abs3Rechtssatz
Nach der hg. Rechtsprechung treten die Wirkungen eines Beseitigungsauftrages auch durch seine Erfüllung nicht außer Kraft (VwGH 8.7.2004, 2004/07/0050). Durch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses, mit dem ein Beseitigungsauftrag aufgehoben worden war, treten daher die Wirkungen des Beseitigungsauftrages wieder in Kraft. Es kann daher nicht von der Gegenstandslosigkeit der Revision ausgegangen werden.
Schlagworte
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Allgemein BauRallg9/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2017060188.L01Im RIS seit
02.09.2019Zuletzt aktualisiert am
02.09.2019