RS OGH 2019/7/10 13Os128/18z

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Veröffentlicht am 10.07.2019
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Norm

FinStrG §33 Abs1
KStG §8 Abs2
BAO §119

Rechtssatz

Verdeckte Ausschüttungen können auch bei Zuwendungen (hier: einer GmbH) an dem Anteilseigner nahestehende Personen (hier: Begünstigte einer Privatstiftung als Alleingesellschafterin) vorliegen.

Entscheidungstexte

  • 13 Os 128/18z
    Entscheidungstext OGH 10.07.2019 13 Os 128/18z
    Beisatz: Zur Erfüllung der abgabenrechtlichen Offenlegungs? und Wahrheitspflicht (§ 119 BAO) ist die Offenlegung der für die (korrekte) Besteuerung maßgeblichen Umstände, also auch eines solchen Naheverhältnisses (des Empfängers einer Zuwendung zum Anteilseigner), erforderlich. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132726

Im RIS seit

03.09.2019

Zuletzt aktualisiert am

03.09.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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