Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §11Beachte
Rechtssatz
Einwände, die ein Beschwerdeführer in der Beschwerde gegen die Zulässigkeit oder Notwendigkeit der Bestellung eines Abwesenheitskurators für ihn erhebt, können die vom Gericht vollzogene Bestellung dieses Kurators nicht ungeschehen machen und vermögen nichts daran zu ändern, daß der in dieses Amt Eingesetzte die Rechtsstellung und die Vertretungsmacht eines gesetzlichen Vertreters des Beschwerdeführers erlangt hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1952:1948001481.X00Im RIS seit
15.02.2021Zuletzt aktualisiert am
15.02.2021