Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
30.07.2019Norm
BStMG 2002 §20 Abs1Rechtssatz
Grund für eine Ermahnung:
Eingabe eines falschen Länderkürzels bei ansonsten richtigem Kennzeichen im Zuge des Kaufes einer digitalen Vignette und nachfolgende Benützung einer mautpflichtigen Bundesstraße.
Schlagworte
Ermahnung, Maut, falsches Länderkürzel bei digitaler VignetteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGVO:2019:LVwG.1.614.2018.R10Zuletzt aktualisiert am
26.08.2019