RS Lvwg 2019/6/12 LVwG-AV-1346/001-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.06.2019
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

12.06.2019

Norm

StVO 1960 §48 Abs5
StVO 1960 §62
StVO 1960 §82

Rechtssatz

Der Schutzzweck des § 83 Abs 1 lit d StVO besteht einerseits darin, Fußgänger auf Gehsteigen und Straßenbanketten nicht zu behindern, und andererseits auch darin, den Fahrzeugverkehr durch die Freihaltung eines Bereiches von 60 cm vom Fahrbahnrand vor Gefahren und Schäden zu schützen.

Schlagworte

Verkehrsrecht; Straßenverkehr; behördliche Bewilligung; Ladestation; Elektrofahrzeug;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.1346.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

26.08.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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