RS Vwgh 2019/5/28 Ro 2019/15/0009

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Veröffentlicht am 28.05.2019
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28

Rechtssatz

Es ist nicht erforderlich, einen gesetzlichen Vertreter einer juristischen Person in der Revision ausdrücklich zu nennen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RO2019150009.J05

Im RIS seit

23.08.2019

Zuletzt aktualisiert am

30.08.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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