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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §307Rechtssatz
Der Wiederaufnahmebescheid und der neue Sachbescheid sind zwei Bescheide, die jeder für sich einer Bescheidbeschwerde zugänglich sind bzw. der Rechtskraft teilhaftig werden können (vgl. Ritz, BAO5, § 307 Tz 7, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018150108.L01Im RIS seit
23.08.2019Zuletzt aktualisiert am
30.08.2019