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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §44a Z1Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ro 2018/03/0048Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2017/02/0078 E 20. Oktober 2017 RS 1Stammrechtssatz
Gemäß § 44a Z 1 VStG hat der Spruch eines Straferkenntnisses, wenn er nicht auf Einstellung lautet, die als erwiesen angenommene Tat zu enthalten. Das erfordert in aller Regel die Angabe von Tatort, Tatzeit sowie des wesentlichen Inhaltes des Tatgeschehens
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RO2018030047.J09Im RIS seit
23.08.2019Zuletzt aktualisiert am
30.08.2019