TE Bvwg Erkenntnis 2018/8/2 L518 2195043-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 02.08.2018
beobachten
merken

Entscheidungsdatum

02.08.2018

Norm

AsylG 2005 §10 Abs1 Z3
AsylG 2005 §3
AsylG 2005 §3 Abs1
AsylG 2005 §34
AsylG 2005 §57
AsylG 2005 §8 Abs1 Z1
AsylG 2005 §8 Abs2
AsylG 2005 §8 Abs3
BFA-VG §18 Abs1 Z1
BFA-VG §18 Abs5
BFA-VG §19
BFA-VG §9
B-VG Art133 Abs4
EMRK Art2
EMRK Art3
EMRK Art8
FPG §46
FPG §50 Abs1
FPG §50 Abs2
FPG §50 Abs3
FPG §52 Abs2 Z2
FPG §52 Abs9
FPG §55 Abs1a
VwGVG §24 Abs1
VwGVG §28 Abs1
VwGVG §28 Abs2
VwGVG §31 Abs1

Spruch

L518 2195043-1/16E

L518 2195039-1/17E

L518 2195038-1/16E

L518 2195041-1/16E

SCHRIFTLICHE AUSFERTIGUNG DES AM 04.06.2018 MÜNDLICH VERKÜNDETEN

ERKENNTNISSES

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Mag. Dr. Markus Steininger als Einzelrichter über die Beschwerde von XXXX, geb. XXXX, von XXXX, geb. XXXX, von XXXX, geb. XXXX, von XXXX, geb. XXXX, alle StA. Georgien, alle vertreten durch ARGE Rechtsberatung, Diakonie und Volkshilfe sowie RAe Dr. Martin Dellasega und Dr. Max Kapferer, gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, RD Tirol, Außenstelle Innsbruck vom 05.04.2018, Zl. XXXX, Zl. XXXX, Zl. XXXX, Zl. XXXX, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 04.06.2018, zu Recht:

A) Die Beschwerde wird gemäß §§ 3, 8, 57, 10 AsylG sowie §§ 52, 46, 55 FPG sowie § 18 BFA-Verfahrensgesetz als unbegründet abgewiesen.

B) Die Revision ist gemäß Art 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.

B E S C H L U S S

1.) Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Dr. Markus STEININGER als Einzelrichter über die Beschwerde von XXXX, geb. XXXX, von XXXX, geb. XXXX, von XXXX, geb. XXXX, von XXXX, geb. XXXX, alle StA. Georgien, alle vertreten durch ARGE Rechtsberatung, Diakonie und Volkshilfe sowie RAe Dr. Martin Dellasega und Dr. Max Kapferer, gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, RD Tirol, Außenstelle Innsbruck vom 05.04.2018, Zl. XXXX, Zl. XXXX, Zl. XXXX, Zl. XXXX, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 04.06.2018, zu Recht beschlossen:

A) Der Antrag, der Beschwerde die aufschiebende Wirkung

zuzuerkennen, wird als unzulässig zurückgewiesen.

B) Die Revision ist gemäß Art 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.

Text

ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE:

I. Verfahrenshergang

I.1. Die beschwerdeführenden Parteien (in weiterer Folge gemäß der Reihenfolge ihrer Nennung im Spruch kurz als "bP1" bis "bP4" bezeichnet), sind Staatsangehörige der Republik Georgien und brachten nach rechtswidriger und schlepperunterstützter Einreise in das Hoheitsgebiet der Europäischen Union und in weiterer Folge nach Österreich am 12.11.2014 (bP1) sowie am 12.09.2014 (bP2) sowie am 17.06.2015 (bP3) und am 12.11.2015 (bP4) bei der belangten Behörde (in weiterer Folge "bB") Anträge auf internationalen Schutz ein.

I.2. Die männliche bP1 und die weibliche bP2 leben in einer Lebensgemeinschaft. bP2 ist die Mutter von bP3; bP1 und bP 2 sind die Eltern von bP4.

In Bezug auf das bisherige verfahrensrechtliche Schicksal bzw. das Vorbringen der bP im Verwaltungsverfahren wird auf die Ausführungen im angefochtenen Bescheid verwiesen, welche wie folgt wiedergegeben werden (Wiedergabe aus dem angefochtenen Bescheid in Bezug auf bP1):

"...

(Es folgen entscheidungsrelevante Auszüge aus der Erstbefragung)

Ich unterstütze die "nationale Bewegung" in Georgien. Ich habe nicht direkt für sie gearbeitet, aber unterstützt, wo ich konnte und bekam auch Geld dafür. Nach der Wahlniederlage der oben genannten Partei, ist eine andere Partei "georgischer Traum" an die Macht gekommen. Dann habe ich auch natürlich nur wegen dem Geld bei beiden Parteien gearbeitet. Das hat dann die Partei "georgischer Traum" erfahren, dass ich auch bei der anderen Partei gleichzeitig arbeitete. Seitdem erhielt ich Anrufe und wurde bedroht. Einmal war ich auf Besuch bei meinem Freund und als ich das Stiegenhaus verlassen wollte, habe ich Mitglieder der Partei "georgischer Traum" gesehen, als sie auf mich zugingen. Zuerst haben sie angefangen, mich zu beschimpfen und dann kam es zu Handgreiflichkeiten. Weil es so laut wurde, haben es auch die Nachbarn erfahren. Als dann ein Polizeiwagen vorbeifuhr, haben sie anscheinend Angst bekommen und sind geflüchtet. Es gab auch telefonische Drohungen, wo sie mich mit dem Tod bedroht haben. Das sind meine Gründe, weitere habe ich nicht....."

Zu den Rückkehrbefürchtungen gaben Sie Nachstehendes an:

"...

Es gibt sehr viele Fälle, dass Personen verhaftet werden oder verschwinden, weil sie sehr viele Informationen über die Parteien haben. Das passiert deswegen, weil sie glauben, dass sie sie verraten.....

Als sonstiger sachdienlicher Hinweis wurde vermerkt:

"...

Ich möchte zu meiner Lebensgefährtin XXXX, XXXX, wnhft: XXXX, IFA:

XXXX, sie wohnt glaube ich in einer Mietwohnung. Ich werde mich morgen anmelden und unverzüglich den Meldezettel schicken..."

Am XXXX wurde Ihr Sohn XXXX in XXXX geboren.

Am 12.11.2015 stellten Ihre Lebensgefährtin, XXXX, für dieses Kind einen schriftlichen Asylantrag.

Am 13.12.2016 wurden Sie vom Bezirksgericht XXXX unter GZ XXXX wegen § 127 StGB zu einer Geldstrafe von 400,00 EUR verurteilt.

Am 20.12.2016 wurden Sie im Bundesamt für Fremdwesen und Asyl [...] im Beisein einer von der erkennenden Behörde bestellten und beeideten Dolmetscherin in der Sprache Georgisch von einem Organwalter des Bundesamtes einvernommen. Die wesentlichen Passagen dieser niederschriftlichen Einvernahme gestalten sich dabei wie folgt:

(Es folgen entscheidungsrelevante Auszüge aus der niederschriftlichen Einvernahme)

"[...]

F: Wie geht es Ihnen. Sind Sie psychisch und physisch in der Lage, Angaben zu Ihrem Asylverfahren zu machen?

A: Ja, ich bin dazu in der Lage. Ich habe Herzprobleme.

F: Haben Sie irgendwelche Krankheiten und wenn ja, welche?

A: Ja, ich habe Herzprobleme und Hepatitis C. Es wurde mir schlecht ich bin dann in die Notaufnahme der Klinik gekommen. Dies war am 24. November dieses Jahres. An diesem Tage hatte ich Schmerzen und ich dachte schon ich hätte einen Herzinfarkt. Ich wurde überwiesen und habe heute einen Termin.

F: Wurden Sie bereits im Heimatland diesbezüglich medizinisch behandelt? Wenn ja, wo, seit wann und in welcher Form? Welche Medikamente nehmen Sie ein?

A: Herzprobleme habe ich aufgrund von Nervosität hier in Österreich bekommen. Das Hepatitis C wurde auch hier in Österreich diagnostiziert.

F: Hatten Sie keine Beschwerden aufgrund der Hep C in der Heimat?

A: Keine ernstzunehmende Symptome, nur Müdigkeit.

F: Wurden Ihnen Medikamente verschrieben oder nehmen Sie Medikamente zu sich?

A: Regelmäßig nehme ich keine Medikamente. Heute bei der Untersuchung werde ich wahrscheinlich welche verschrieben bekommen. Mexalen habe ich verschrieben bekommen, da ich unerträglich Herzschmerzen bekommen habe. Es wurde mir gesagt, dass zuerst die Untersuchung gemacht werden musste. Und erst definitiv die Diagnose bestehen damit man die Medikamente verschreiben kann.

F: Sie wissen seit 2015 das Sie Hepatitis C haben?

A: Ja, ich bin in der Warteliste damit ich die Behandlung erhalte.

F: Welche Warteliste? Ist dies eine in der Klinik?

A: Universitätsklinik XXXX. In der Leberabteilung.

F: Ist die Hep C noch behandelbar?

A: Ja, sie ist behandelbar und sie muss auch behandelt werden.

F: Sind Sie in Österreich in ärztlicher Behandlung? Wie lange wird die Behandlung noch dauern?

A: Ja wie bereits erwähnt habe ich heute einen Termin. Ich weiß nicht wie lange es dauern wird, das werde ich wahrscheinlich heute erfahren.

Anmerkung von AW: Es ist mir gerade aufgefallen, dass ich auch wegen einer Lungenentzündung behandelt werde.

F: Können Sie Unterlagen zu Ihrem Gesundheitszustand wie etwa ärztliche Schreiben, Befunde, Überweisungen, Rezepte, etc. vorlegen? Wenn nein, werden Sie aufgefordert, innerhalb von zwei Wochen aktuelle ärztliche Bescheinigungen vorzulegen.

A: Ja, habe ich bei mir. Und den Attest mit der Lungenentzündung werde ich nachreichen.

Aufforderung: Sie werden weiter aufgefordert, im Fall eines (weiteren) Arztbesuches von Ihnen und Ihrer Kinder hier in Österreich, unaufgefordert, unverzüglich nach einer Behandlung dem BFA einen Kurzbericht bzw. Attest über die Behandlung oder weiters sonstige zweckdienliche, medizinische Auskunft gebende Schreiben vorzulegen. Haben Sie das verstanden?

A: Ja, das habe ich verstanden.

Aufforderung: Sie werden aufgefordert innerhalb von zwei Wochen (Frist bis11.01.2017) aktuelle ärztliche Bescheinigungen vorzulegen. Haben Sie das verstanden?

A: Ja, das habe ich verstanden.

F: Sind Sie damit einverstanden, dass die ho. Behörde sowie in einem allfälligen Beschwerdeverfahren dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) Einsicht in bereits vorliegende und künftig erhobene ärztliche Befunde nehmen kann, sowie dass die Sie behandelnden Ärzte, als auch behördlich bestellte ärztliche Gutachter wechselseitig Informationen zu den Ihre Person betreffenden erhobenen ärztlichen Befunde austauschen können? Sind Sie weiters mit der Weitergabe Ihrer medizinischen Daten an die Sicherheitsbehörde und die für die Grundversorgung zuständigen Stellen einverstanden? Sie können Ihre Zustimmung danach jederzeit widerrufen.

A: Ja, ich bin damit einverstanden.

F: Befürchten Sie wegen Ihrer Krankheit Probleme im Falle einer Rückkehr in Ihr Heimatland und wenn ja, welche?

A: Die medizinische Versorgung ist in Georgien leider nicht so gut entwickelt. Die Ärzte stellen sehr oft falsche Diagnosen. Was für den Patienten tödlich enden kann. Es gibt einfach kein Vertrauen gegenüber Mediziner. Ich bezweifle das sie mich wirklich richtig behandeln werden. Ich werde gar nicht mich an den Arzt wenden da ich ihn einfach nicht vertraue. Ich werde mein Schicksal dem Schöpfer überlassen. Wenn man Herzprobleme hat kann es sein, dass man am Blinddarm operiert wird.

F: Haben Sie schon schlechte Erfahrung in Georgien gemacht? Sie sagen so explizit "nicht vertrauen".

A: In meiner Familie gibt es zum Beispiel meine Mutter. Sie wird seit zwei Jahren untersucht. Sie hat an der rechten Seite Kopfschmerzen, ihr werden nur Medikamente verschrieben ohne eine Diagnose zu haben. Man verschreibt zuerst eine ganze Reihe von Medikamenten, wenn das nicht hilft wird man an einen anderen Arzt überwiesen. Man ist eine Maus im Forschungslabor. Mein Kind hat auch einen Magen-Darm Infekt in Georgien gehabt. Es hat zwei Monate gedauert bis wir eine Diagnose hatten. Dies hat viel Geld, Zeit und Nerven gekostet.

F: Welches Kind?

A: Meine vierzehnjährige Tochter, welche noch in Georgien ist. XXXX

F: Haben Sie im Verfahren bis dato der Wahrheit entsprechende Angaben gemacht und wurden Ihnen diese jeweils rückübersetzt und korrekt protokolliert?

A: Ja.

F: Haben Sie sich mittlerweile irgendwelche Dokumente besorgt?

A: Ja, eine Geburtsurkunde. Diesen lege ich heute vor.

Anmerkung: Die Geburtsurkunde ist nur eine Kopie.

F: Wo befindet sich die Geburtsurkunde im Originalen?

A: Ich habe diese entweder hier in Österreich oder schon vorgelegt. Ich werde mir Mühe geben diese zu finden. Meine Gattin wird es wissen

F: Haben Sie irgendwelche Personaldokumente oder andere Dokumente in Österreich, die Sie noch nicht vorgelegt haben?

A: Nein.

F: Besitzen Sie einen Führerschein, und wenn ja, wann, wo und von wem wurde dieser ausgestellt?

A: Nein, ich habe auch nie einen besessen.

F: Besitzen Sie einen Reisepass, und wenn ja, wann, wo und von wem wurde dieser ausgestellt?

A: Nein, ich habe auch nie einen besessen.

Aufforderung: Sie werden aufgefordert, die soeben von Ihnen genannten Dokumente Geburtsurkunde bis zum 11.01.2017 im Original dieser Behörde vorzulegen. Bitte legen Sie auch das Originalkuvert vor, in welchem Sie diese Dokumente erhalten haben. Haben Sie das verstanden?

A: Ja, das habe ich verstanden.

Erklärung: Sie haben am 13.11.2014 beim BFA um Asyl ersucht. Sie wurden am selben Tag in der [...] bereits zu Ihrem Asylverfahren, d. h. zu Ihrem Reiseweg und den Gründen Ihrer Ausreise, befragt. Können Sie sich an Ihre damaligen Angaben erinnern? Waren Ihre damals gemachten Angaben vollständig und entsprechen diese der Wahrheit? Wollen Sie selbst zu diesen Angaben noch etwas hinzufügen oder etwas sagen, was Sie noch nicht angeführt haben?

A: Ja, ich kann mich noch daran erinnern. Es war eine kurze Befragung. Ich habe nicht alles ganz detailliert erzählt, dass möchte ich heute. Aber sonst war alles in Ordnung.

F: Wie haben Sie die Einvernahmesituation in der Erstbefragung wahrgenommen?

A: Sehr gut.

F: Gab es irgendwelche Probleme in der Erstbefragung?

A: Nein, im Gegenteil. Ich war ein bisschen angespannt. Kontakt mit den georgischen Behörden ist anders als hier. Deswegen habe ich dies fast schon genossen.

Datenaufnahme:

Name XXXX

Geschlecht männlich

Vorname XXXX

geboren am XXXX

Geburtsort/Geburtsstaat Tiflis

Staatsangehörigkeit Georgier

Volksgruppe Georgier

Religion christlich orthodox

Familienstand von meiner ersten Ehefrau geschieden und mit XXXX lebe ich in Partnerschaft. Wir haben ein gemeinsames Kind und haben vor zu heiraten.

Dokumente:

Ärztliche Befunde

Übersetzung von georgischer Geburtsurkunde.

Verwandte im Herkunftsland:

Vater XXXX

geboren am XXXX

Adresse Tiflis, XXXX

Anmerkung Arbeitslos.

Mutter XXXX

geboren am XXXX

Adresse Tiflis, XXXX

Anmerkung Hausfrau

Name XXXX

Eig. Adr. Tiflis, XXXX

Anmerkung Adresse bis zu meiner Ausreise

Tochter

Name XXXX

geboren am XXXX

Adresse in Tiflis XXXX

Anmerkung Sie wohnt bei meiner Ex-Schwiegermutter

F: Warum wohnt sie nicht bei ihrer Mutter?

A: weil die Mutter hat eine andere Familie gegründet. Sie hat geheiratet und das Kind ist lieber bei der Oma.

F: Seit wann wohnt die Tochter bei der Großmutter?

A: Praktisch nach unserer Scheidung.

F: Hat die Tochter nie bei der Mutter gewohnt nach der Scheidung?

A: Sie hat bei ihrer Mutter gewohnt bis zu dem Zeitpunkt als die Ex-Frau eine neue Familie gegründet hat. Danach ist sie zu der Großmutter gezogen.

Es leben auch noch meine Onkel und Tanten in Georgien.

Verwandte außerhalb des Heimatlandes:

keine

[...]

Anmerkung des AW: 2008 ist dann der Krieg in Georgien ausgebrochen. Ich habe an den Kampfhandlungen teilgenommen. Danach hatte ich Probleme ich hatte auch Posttraumatischen Belastungsstörungen. Ich war freiwilliger Helfer. Viele meiner Freunde waren dort und ich habe mit meinen Freund, freiwillig zur Unterstützung hingefahren.

F: Wie ist es nach dem Krieg weiter gegangen?

A: Von 2010 bis 2012 war ich inoffizielles Mitglied von der nationalen Bewegung. Aber nach dem Machtwechsel habe ich die Partei gewechselt. Das habe ich aber bewusst gemacht, um Informationen für die nationale Bewegung zu sammeln. Dafür habe ich auch Geld erhalten.

Anordnung Pause Beginn: 10:25 10:35

Angaben zur Person und Lebensumständen:

Ich bin in Tiflis geboren und dort bei meinen Eltern aufgewachsen.

Ich bin Georgier und orthodoxer Christ. Ich habe die Grundschule abgeschlossen und danach habe ich die Staatlich technische Universität in Tiflis besucht, diese jedoch nicht abgeschlossen

Ich spreche die Sprachen Georgisch und Russisch, diese kann ich auch lesen und schreiben. Dazu spreche ich auch noch ein bisschen englisch und deutsch. Ich bin geschieden und mit meiner Ex-Frau habe ich eine gemeinsame Tochter. Jetzt lebe ich in einer Partnerschaft, mit meiner Partnerin habe ich einen gemeinsamen Sohn.

Ich habe als Elektriker und in einer Distributionsfirma gearbeitet. Meinen Militärdienst musste ich nicht ableisten da ich ein Einzelkind bin, jedoch habe ich im Krieg freiwillig mitgeholfen als dieser ausgebrochen ist.

Ich habe mit noch Kontakt mit meiner Tochter und mit meinen Eltern über Skype oder Facebook

F: Unter welchen Lebensumständen haben Sie gelebt?

A: Ich würde mich zu der Mittelschicht zählen.

F: Welchen Beruf haben Sie in Ihrer Heimat ausgeübt?

A: Wie ich oben erwähnt habe.

F: Was haben Sie im Monat verdient?

A: Bei der Firma XXXX habe ich ca. 1000 georgische Lari verdient. Damals war das sehr viel Geld. Bei der Distributionsfirma habe ich auch 1000 Lari verdient, aber da war die Währung schon weniger wert. In der Partei war es immer unterschiedlich, aber durchschnittlich 500- 1000 Lari. Zweimal habe ich eine Prämie erhalten da waren es dann 2000 Lari.

F: Haben Sie in Ihrem Heimatland derzeit Angehörige, wenn ja, geben Sie eine Erklärung dazu ab, in welchem Verwandtschaftsgrad Sie zu diesen Personen stehen?

A: Wie ich oben bereits erwähnt habe.

F: Hat Ihre Familie irgendwelche Besitztümer in Ihrem Heimatland, z. B. Häuser, Grund?

A: Ich besitze nichts. Meine Eltern haben eine Eigentumswohnung und ein altes Haus auf dem Land. Es ist das Haus der Ahnen väterlicherseits.

F: Haben Sie bislang eine Ehe geschlossen?

A: Ja, diese ist aber bereits geschieden.

F: Wann und wo haben Sie geheiratet?

A: In Tiflis Juni oder Juli 2001. Genaues Datum weiß ich nicht mehr. Standesamtlich und kirchlich an einem Tag-

F: Sind Sie standesamtlich verheiratet?

A: Ja, ich war standesamtlich und kirchlich verheiratet.

F: Seit wann sind Sie geschieden?

A: 2008. Sieben Jahre nach der Eheschließung.

F: Sind Sie gegenüber Ihrer geschiedenen Frau unterhaltspflichtig?

A: Nein.

F: Waren Sie zuvor schon einmal verheiratet?

A: Ja.

F: War Ihre Partnerin Fr. XXXX zuvor schon jemals verheiratet und gibt es Kinder aus dieser Beziehung?

A: Ja, sie war verheiratet. Aber nicht standesamtlich. Es gibt ein Kind, XXXX, dieser wohnt momentan bei uns.

F: Wann und wo sind Ihre Kinder geboren, wie sind die vollständigen Namen und Geburtsdaten Ihrer Kinder?

A: XXXX, geb. am XXXX in Tiflis geboren. XXXX, geb. XXXX in XXXX geboren.

F: Besitzen Ihre Kinder eine Geburtsurkunde?

A: Ja. Die Geburtsurkunde von XXXX hat entweder meine Frau, sonst werde ich sie mit den anderen Dokumenten zusammen abgeben.

F: Wo hält sich derzeit Ihre Familie genau auf? Können Sie die genaue Adresse bekannt geben?

A: Sie leben noch an der Adresse die ich vorhin angegeben habe.

[...]

F: Haben Sie Kontakt zu Ihrer Familie? Wie gestaltet sich der Kontakt zu Ihrer Familie? Kommunizieren Sie auch über soziale Netzwerke und andere Medien?

A: Ja, über Facebook und Skype. Durchschnittlich zweimal die Woche.

F: Unter welchen Umständen lebt Ihre Familie, wovon bestreiten Ihre Angehörigen den Lebensunterhalt, wer versorgt sie etc.?

A: Mein Vater arbeitet gelegentlich schwarz und das ist alles was sie haben.

F: Könnten Sie im Falle der Rückkehr in Ihr Herkunftsland wieder an Ihrer Wohnadresse bzw. bei Verwandten wohnen?

A: Nein, ich kann nicht nach Georgien zurückkehren.

Anmerkung: Frage wird wiederholt.

A: Ja, das könnte ich.

F: Haben Sie noch Freunde oder Bekannte in der Heimat?

A: Ja, ich habe viele Freunde und Bekannte.

F: Haben Sie Kontakt zu Ihren Freunden und Bekannten?

A: Ich verweigere häufigen Kontakt. Nur einmal oder zweimal im Monat. Ich mache dies damit sie keine Probleme wegen mir bekommen.

F: Waren Sie nur in Ihrem Heimatort oder kennen Sie sich in Georgien aus und wenn ja, wo haben Sie sich in Georgien schon aufgehalten bzw. wohin sind Sie gereist (z.B. Verwandtenbesuche, Schulaufenthalte etc.?)

A: Ja, ich kenne mich aus.

F: In welchem Zeitraum haben Sie in Georgien gelebt?

A: Von meiner Geburt bis zu meiner Ausreise im November 2014.

F: Inwieweit beherrschen Sie die Sprache Ihres Heimatlandes?

A: Muttersprache.

F: Inwieweit sind Ihnen die gesellschaftlichen und kulturellen Gegebenheiten Ihres Heimatlandes vertraut?

A: Ja, ich kenne mich gut aus.

Angaben zum Fluchtweg:

F: Wann haben Sie sich entschlossen die Heimat zu verlassen?

A: Zwei Monate vor meiner Ausreise. Also Ende August 2014.

F: Können Sie sich an Ihre Angaben zum Reiseweg, die Sie in Thalham gemacht haben, erinnern?

A: Ja, ich kann mich daran erinnern.

F: Haben Sie zum Reiseweg noch etwas zu sagen?

A: Nein.

F: Wie viel mussten Sie für die Schleppung bezahlen?

A: 700 Euro

F: Woher haben Sie das Geld?

A: Meine Familie hat mich finanziell unterstützt und ich hatte auch Ersparnisse in der Höhe von 500 Lari.

F: Mit welchem Dokument sind Sie gereist?

A: Mit meinem echten, georgischen Personalausweis.

F: Haben Sie in einem anderen Land schon einmal einen Asylantrag gestellt?

A: Nein.

F: Warum sind Sie ausgerechnet nach Österreich gereist?

A: Als erstes habe ich gewusst das Österreich ein normales und sicheres Land ist. Ich habe gewusst, dass das Asylwesen hier funktioniert. Ich möchte jetzt die Gelegenheit nützen und mich bei diesem Staat herzlich bedanken für die Toleranz und die Warmherzigkeit. Ein weiterer Grund war, dass XXXX hier in Österreich war. Ich hatte mir immer Kontakt.

F: Warum sind Sie nicht gemeinsam mit Ihrer Partnerin gereist?

A: Unsere Beziehung war damals nicht so ernst. Es war eher ein Flirt. Erst nachher hat sich die Beziehung entwickelt. Ich hatte damals zwar schon Probleme, aber erst später habe ich an Flucht gedacht.

F: Wann ist Ihre Partnerin nach Österreich gekommen?

A: Ich glaube das war im August oder September 2014.

F: Wie lange haben Sie sich in der Heimat gekannt?

A: Ich habe sie in dieser Firma XXXX kennengelernt, 2009.

F: Wann haben Sie angefangen eine Beziehung zu haben?

A: Erst hier in Österreich. Vorher hatten wir keine richtige Beziehung.

F: Wo haben Sie sich in Österreich getroffen?

A: In XXXX. Wir hatten miteinander Kontakt gehabt über SMS und da haben wir uns verabredet für ein Treffen.

F: Wo war Ihr erstes Treffen?

A: In der Altstadt, damals habe ich mich noch nicht gut ausgekannt. Und ich war auch nervös wegen dem Treffen.

F: Möchten Sie zum Fluchtweg noch etwas angeben, was Ihnen wichtig ist?

A: Nein, das war alles.

Angaben zum Fluchtgrund:

F: Sind Sie in Ihrer Heimat oder in einem anderen Land vorbestraft bzw. haben Sie im Herkunftsland, oder hier Strafrechtsdelikte begangen?

A: Nein.

F: In Österreich keine Strafrechtsdelikte?

A: Es gab einen Vorfall und eine Gerichtsverhandlung. Die Richterin hat gesagt, dass ich nicht vorbestraft bin und nichts aufscheint.

F: Was war das für ein Vorfall?

A: Es war in einem Geschäft ein Diebstahlsversuch. Ich habe dann 40 Stunden in einem Altersheim geleistet.

F: Wann war dieser Zwischenfall?

A: 2015

Anmerkung: AW legt eine Bestätigung über eine gemeinnützige Arbeit vor. Diese sagt aber nichts über das Gerichtsurteil.

F: Werden Sie in der Heimat von der Polizei, einer Staatsanwaltschaft, einem Gericht oder einer sonstigen Behörde gesucht?

A: Nein.

F: Wurden Sie in Ihrer Heimat jemals von den Behörden angehalten, festgenommen oder verhaftet?

A: Ich wurde nicht verhaftet aber angehalten und befragt.

F: Warum wurden Sie angehalten?

A: Es gab auf der Straße eine Rauferei und ich wurde als Zeuge befragt. Dies hat aber nichts mit meinem Problem zu tun-

F: Hatten Sie in Ihrer Heimat Probleme mit den Behörden?

A: Nein.

F: Waren Sie in Ihrer Heimat jemals Mitglied einer politischen Gruppierung oder Partei?

A: Im Jahr 2003 oder 2004 habe ich ein Formular ausgefüllt bei der "Einheitlichen nationalen Bewegung". Ich habe jedoch keinen Parteiausweis erhalten. Danach war ich Anhänger von "Wirtschaft rettet Georgien". Dies war nur in der Vorwahlzeit, man hat Geld erhalten wenn man Anhänger wurde. Aber ich war nie offizielles Mitglied einer Partei. Ich war immer nur Anhänger.

F: Wurden Sie in Ihrer Heimat von staatlicher Seite jemals wegen Ihrer politischen Gesinnung verfolgt?

A: Ja, in der letzten Zeit als der Georgische Traum die Macht übernommen hat.

F: Wie äußerte sich diese Verfolgung?

A: Körperliche Verletzungen und Schlägerei.

F: Wurden Sie in Ihrer Heimat von staatlicher Seite jemals wegen Ihrer Rasse verfolgt?

A: Nein.

F: Wurden Sie in Ihrer Heimat von staatlicher Seite jemals wegen Ihrer Religion verfolgt?

A: Nein.

F: Wurden Sie in Ihrer Heimat von staatlicher Seite jemals wegen Ihrer Nationalität, Volksgruppe oder der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe verfolgt?

A: Nein.

F: Was war der konkrete Grund, warum Sie die Heimat verlassen haben? Erzählen Sie bitte möglichst chronologisch über alle Ereignisse, die Sie zum Verlassen der Heimat veranlasst haben (freie Erzählung)!

A: Nach der Neiderlage unserer Partei 2012 kam es zu einem Machtwechsel. Die Partei georgischer Traum hat die Macht übernommen und ca. nach eineinhalb Monaten, nach unserer Wahlniederlage, hat ein Helfer eines Einzelkandidaten vom Bezirk XXXX, ein gewisser XXXX, mir angeboten ihnen, der regierenden Partei (georgischer Traum) beizutreten und für sie zu arbeiten. Man hat gewusst, dass ich in meiner Partei, nationale Bewegung, eine sehr gute Arbeit geleistet habe. Das ich sehr viele Menschen für unsere Partei überzeugt habe. Da ich einen sehr weiten und großen Bekannten Kreis habe, war meine Tätigkeit für alle Parteien sehr günstig. Sehr viele Anhänger der nationalen Bewegung haben die Seite gewechselt um sich zu retten und sich von diesen Problemen zu schonen. In meinem Fall war die amtierende Partei an meiner Person interessiert da ich, wie schon erwähnt, ein guter Parteimitarbeiter war. Nach der Absprache mit XXXX, dieser war der Chef in der nationalen Bewegung, habe ich dieses Angebot dann angenommen um die Information für die nationale Bewegung zu sammeln und nützlich für meine Partei zu sein. Dies war vorsätzlich und bewusst. Ich hatte praktisch immer Kontakt mit XXXX und wenn ich etwas Interessantes erfahren habe, habe ich dies berichtet. Ich habe dann erfahren, dass das Büro des georgischen Traumes Informationen über verschiedene, führende Parteimitglieder der nationalen Bewegung, besitzt. Dies alles war auf einem schwarzen USB Stick gespeichert. Ich erhielt dann den Auftrag diesen USB und andere Informationen zu finden. Ich hätte dann Geld und Sicherheit bekommen wenn ich diese gefunden hätte. An einem Freitag habe ich zusammen mit meinen Freunden getrunken, um die Gefallenen des Krieges zu ehren. Dies geschah im Parteibüro des georgischen Traumes. Ich habe genau an diesem Tag diesen USB-Stick gefunden und gestohlen. Ich habe diesen dann am nächsten Tag XXXX gegeben. Ich selbst habe es mir nicht angeschaut. XXXX ist dann verschwunden und ist in die Ukraine geflüchtet, er hat sein Versprechen nicht gehalten. Ich habe mich dann aus Angst verweigert in das Büro des georgischen Traumes zu gehen. sie haben mich mehrmals telefonisch aufgefordert in das Parteibüro zu kommen. Es ist dann ans Tageslicht gekommen, dass ich diesen USB-Stick gestohlen habe. Am 18. August 2014, ist es zu einem Zwischenfall gekommen. Bis zu diesem Tag habe ich vergeblich versucht XXXX zu erreichen. Ich selbst habe mich in der ländlichen Gegend versteckt gehalten. Dann am 18.08.2014 habe ich zusammen mit meinen Freunden das Stiegenhaus meines Wohnhauses verlassen. In diesem Moment habe ich ein Auto des Georgischen Traumes gesehen. Es war aber schon zu spät zu flüchten. Sie haben uns gesehen und sind auf uns zugegangen. Dies waren Leute der Sonderbrigade dieser Partei. Dies sind Menschen die Bestrafungsaktionen durchführen. Ich wurde von denen brutal geschlagen. Es waren vier bis fünf Personen. Ich erlitt eine Platzwunde am rechen Auge und unter der Lippe. Ich habe kleine Wunden die bis jetzt sichtbar sind am Bein. Sie wollten mich zum Auto schleppen und vermutlich wollten sie mich entführen. Es gab sehr viele Entführungsfälle. Die entführten Personen hat man nur tot aufgefunden. Meine Nachbarn haben mein Leben gerettet. Sie haben angefangen zu schreien und in diesem Moment ist ein Polizeiauto vorbei gefahren. Ich wurde dann von meinen Peinigern in Ruhe gelassen, sie sind mit dem Auto weggefahren. Die Polizei wird praktisch auch von denen geleitet, sie haben aber anscheinend nicht gewollt, dass sie an diesem Tag Schwierigkeiten bekommen und sind geflüchtet. Mein Freund wurde auch bei dieser Schlägerei verletzt, es wurde ihm die Hand gebrochen. Ich wurde dann von meinen Freunden in eine nahgelegene Rettungsstation verbracht. Dort wurde ich von meiner dort arbeitenden Nachbarin behandelt. Bei dieser Schlägerei hat einer von diesen Männern zu mir gesagt, dass er bereit ist mich streng zu bestrafen für das was ich gemacht habe, denn was ich getan habe, war sehr schlecht. An dem Tag als ich diesen USB-Stick gestohlen habe, befand sich eine weitere Person die verdächtigt wurde den USB-Stick gestohlen zu haben. Dieser Mann, wie ich nachher erfahren habe, wurde entführt und geschlagen. Auch dessen Sohn wurde bedroht. Meine Freunde haben mich dann ans Land gebracht, wo ich mich zwölf, dreizehn Tag versteckt habe. Dann bin ich kurzfristig nach Tiflis zurückgekehrt, um meine Tochter und meine Ex-Schwiegermutter zu warnen und sie zu bitten meine Tochter nicht in die Schule gehen zu lassen bis sich die Situation wieder beruhigt. Dann bin ich wieder ans Land gefahren. Am 15.September bin ich dann nach Tiflis gefahren um meiner Tochter zum Geburtstag zu gratulieren. Aber als ich wieder ins Dorf zurückgekehrt bin, haben mir die Dorfbewohner welche ich gekannt habe, gesagt, dass fremde Autos im Dorf waren und dies vielleicht gefährlich für mich sei. Danach bin ich in das Nachbardorf, zu meinen Verwandten, gegangen. Auch möchte ich erwähnen, dass die ganze Zeit vor meiner Wohnung in Tiflis, 24 Stunden ein oder zwei Autos standen die unser Stiegenhaus beobachtet haben. Meine Mutter und meine Nachbarn haben diese Autos gesehen und es mir gesagt. Einmal haben meine Eltern die Polizei informiert. Diese ist gekommen und ist zu diesem Auto gegangen, welches so verdächtig gestanden hat. Meine Eltern haben beobachtet wie diese Leute nur mit Polizisten geredet haben und dann einfach die Gegend verlassen habe. Das heißt, dass diese auch mit dem georgischen Traum zusammenarbeiten. Ich habe dann nochmal versucht mit XXXX Kontakt aufzunehmen. Dieser hat jedoch meine Versuche ignoriert und befindet sich in der Ukraine in Sicherheit. Zusammen mit dem ehemaligen Präsidenten XXXX. Dann habe ich noch ein paar Tage am Land verbracht und meine Ausreise organisiert. Und dann habe ich am 6.November 2014 Georgien verlassen. Ich habe Angst um meine Tochter, ich möchte, dass sie den Nachnamen ändert damit sie nicht gefunden wird.

F: Sie werden nochmals auf das Neuerungsverbot im Beschwerdeverfahren aufmerksam gemacht. Ich frage Sie daher jetzt nochmals, ob Sie noch etwas Asylrelevantes angeben möchten oder etwas vorbringen möchten, was Ihnen wichtig erscheint, ich jedoch nicht gefragt habe?

A: Ich möchte noch hinzufügen, dass meine Mutter mehrmals Drohanrufe bekommen hat. Man hat sie mit meinem Tod bedroht. Es wurde ihr gesagt, dass wenn ich nicht auftauche sie mich finden und umbringen werden. Ich weiß was mich bei der Rückkehr erwartet. Ich habe aber mehr Angst um meine Tochter. Ich habe keine weiteren Gründe mehr vorzubringen.

Anordnung Pause. Beginn 12:20 Ende 12:35

F: Gab es jemals bis zu den besagten Vorfällen auf Sie irgendwelche Übergriffe oder ist an Sie persönlich jemals irgendwer herangetreten?

A: Was die Partei betrifft habe ich alles vorgebracht. Es gab zum Beispiel Fälle zwischen zwei gegnerischen Parteien wo es zu Handgreiflichkeiten kam. Bei Meetings und Kundgebungen.

F: Waren diese an die Allgemeinheit gerichtet oder gegen Sie persönlich?

A: Dies betraf die Allgemeinheit.

F: Waren Sie registriertes Mitglied dieser Partei (nationalen Bewegung, georgischer Traum)?

A: Weder noch. Wie gesagt ich habe mal ein Formular ausgefüllt. Ich weiß aber nicht ob ich dadurch registriert wurde.

F: Übten Sie in der Partei nationale Bewegung eine bestimmt Funktion aus?

A: Ja, ich musste mit der Bevölkerung arbeiten. Ich musste möglichst viele Stimme für die Partei gewinnen. Auch nicht ganz ohne Machenschaften. Wir haben auch falsche Versprechen gegeben. Zum Beispiel gab es Fälle wo eine Familie einen Häftling hatte. Wir versprachen, wenn sie uns wählen, würde das Familienmitglied frei kommen. Dies wurde aber auch in den meisten Fällen so gemacht. Ich habe meine Arbeit sehr gut gemacht, deswegen hat die gegnerische Partei auch versucht mich für sich zu gewinnen.

F: Übten Sie in der Partei georgischer Traum eine bestimmt Funktion aus?

A: Ich hatte eine konkrete Aufgabe. In den Bezirken XXXX und XXXX musste ich möglichst viele Personen für unsere Partei überreden. Ich musste Parteiwerbung machen.

F: Woher haben Sie diese Fähigkeiten? Warum wurden genau Sie angestellt?

A: Ich wurde in Tiflis geboren und habe mein ganzes Leben dort gelebt. Man hat mich gekannt, man wusste, dass ich meine Arbeit gewissenhaft erledige. Mein Vorteil war, dass ich viele gute Bekannte hatte, welche ich auch überreden konnte.

F: Warum wurde die Partei nationale Bewegung auf Sie aufmerksam? Viele Leute sind in Tiflis geboren und haben viele Bekannte.

A: Ich war ja nicht alleine. Es waren mehrere solche Personen wie ich. Die in diesen Bezirken gearbeitet haben. Und XXXX hat mich auch gekannt.

F: Woher kannten Sie XXXX?

A: Er war in der gleichen Partei und dadurch haben wir uns kennengelernt. Es ist auch jetzt so, dass die Parteimitglieder sich erkundigen und wissen wer in welchen Bezirken viel Einfluss hat. Diese werden dann angeheuert. Dies ist eine bekannte Vorgehensweise bei uns.

F: Wer hat Sie für die nationale Bewegung beworben?

A: XXXX. Dies war ein selbstständiger Kandidat in Tiflis im Bezirk

XXXX

F: Warum stellt eine Partei jemanden an der bei der gegnerischen Partei gearbeitet hat?

A: ich muss das erklären damit sie es verstehen. Dies haben viele gemacht, denn wenn man seine Arbeit gut macht wird man weiterempfohlen. Viele sind nach der Wahlniederlage der nationalen Bewegung zum georgischen Traum gewechselt. Das war keine Seltenheit.

F: Können Sie ihre Mitgliedschaft / Funktion durch ein Bescheinigungsmittel glaubhaft machen. Wenn nein warum nicht?

A: Eine Bestätigung kann ich leider nicht beschaffen, aber ich kann viele Leute namhaft machen die mir dies bestätigen könnten. Ich könnte ihnen viele Zeugen nennen. Vielleicht könnte ich mich auf Fotos von Meetings wiederfinden. Aber sonst kann ich das nicht beweisen.

F: Was hat Sie dazu bewogen eine Funktion in dieser Partei zu bekleiden?

A: Grundsätzlich war dies aus finanziellen Interessen.

F: Also Sie taten dies nicht aus Sympathie zu der Partei nationale Bewegung?

A: Am Anfang habe ich schon mit der Partei sympathisiert, aber danach waren es finanzielle Interessen.

F: Was sind die Ziele der Partei nationale Bewegung?

A: Die wichtigsten Ziele waren damals, die Besiegung der Kriminalität, die Verbesserung der Infrastruktur, Verminderung der Arbeitslosigkeit.

F: Was sind die Ziele der Partei georgischer Traum?

A: Ziel dieser Partei ist möglichst viel Geld zu verdienen. Ein Milliardär steht an der Spitze der Regierung und er möchte noch mehr und mehr. Sie haben uns sehr viel versprochen, aber die Versprechen nicht eingehalten.

F: Beschreiben Sie das Parteisymbol der Partei nationalen Bewegung?

A: Die Abkürzung ist ENM. Die nationale Bewegung hat die Rose als Symbol. Da sie nach der Rosenrevolution an die Macht gekommen sind. Die nationale Bewegung hat die Nummer 5 bei der Wahl.

F: Beschreiben Sie das Parteisymbol der Partei georgischer Traum?

A: Eine Sonne, sie ist blau und darin steht "Georgischer Traum". Georgischer Traum hat bei der Wahl die Nummer 41.

F: Bei welcher (landesweiten) Wahl und wann ist die Partei nationale Bewegung zuletzt angetreten?

A: Parlamentswahl Oktober 2016.

F: Wie viel Prozent der Stimmen erhielt diese Partei ungefähr bei der Wahl 2016?

A: Ich war zwar schon in Österreich und ich möchte nichts mehr mit der georgischen Politik zu tun haben. Die Partei hat aber ungefähr 21 Prozent erreicht.

F: Beobachten Sie das Geschehen der beiden Parteien auch seit ihrer Ankunft in Österreich, Wenn ja, auf welche Art und Weis informieren Sie sich und was können Sie darüber berichten (Zeitraum seit Ankunft in Ö.)

A: Über Facebook. Ich versuche aber nicht mehr daran zu denken. Ich informiere mich nicht pft darüber.

F: Wer war der oberste Vorsitzende der Partei nationalen Bewegung in Ihrem Land zum Zeitpunkt Ihrer Ausreise?

A: Als ich ausgereist bin war XXXX schon in die Ukraine geflüchtet. Nach SARKAASHVILI war MERABISHVILI Vano Vorsitzender. Als dieser inhaftiert wurde, war BAKRADZE David der Vorsitzende.

F: Wer war der oberste Vorsitzende der Partei georgischer Traum in Ihrem Land zum Zeitpunkt Ihrer Ausreise?

A: XXXX dies war der Premierminister Georgiens. IVANISHVILI Bidzina war der Vorsitzende der Partei, dies ist auch der Milliardär. Er besitzt einfach alles während die restliche Bevölkerung hungern muss.

F: Welche Rolle spielte die Partei nationale Bewegung zum Zeitpunkt des Verlassens ihres Heimatstaates in der Regierung?

A: In der Opposition.

F: Woher wussten Sie von der Existenz des USB-Sticks?

A: Von XXXX. Dieser hat diesen USB-Sgtick schon vorher gesehen. Er wüsste was darauf gespeichert war. Man hatte ihn mit dem Inhalt dieses USB-Sticks auch erpresst. Anscheinend war dieser Stick sehr wichtig. Denn er fiel bei fast jedem Gespräch mehrmals.

F: Woher wusste man, dass Sie ihn gestohlen haben?

A: Wie gesagt sie haben mich und diesen Mann verdächtig. Es konnten nur wir zwei sein. Sie haben nicht geschafft mich zu entführen und mitzunehmen. Es ist ihnen aber bei dem anderen Mann gelungen. Vielleicht hat er gesagt, dass ich den Stick gestohlen habe, um sich zu retten.

F: Warum kommen nur Sie und der andere Mann in Frage?

A: Wir waren vier Personen an diesem Abend. Der Besitzer des USB-Sticks, seine angebliche Freundin und wir zwei Männer. Da die Freundin nicht in Frage kam, sind nur wir zwei übrig geblieben.

F: Wo genau lag der USB-Stick als Sie ihn an sich nahmen?

A: Der Besitzer des USB-Sticks hat vergessen den Schlüssel von einem Kasten abzuziehen. Am Schlüsselbund befand sich der USB-Stick. Der Mann war schon alkoholisiert und hat es wahrscheinlich darum vergessen.

F: Wenn Sie nie auf den Inhalt des USB-Sticks geschaut haben, woher wissen Sie das es der Richtige war?

A: XXXX hat ihn mir beschrieben und dieser Stick sah genauso aus.

F: Wusste jemand, dass Sie für beide Seiten arbeiten?

A: XXXX. Sonst niemand. Ob XXXX dies jemanden erzählt hat, kann ich leider nicht wissen.

F: Wo genau haben Sie sich versteckt? Wie sah diese Unterkunft aus?

A: Ich war in XXXX, Region XXXX in einem Haus aufhältig. Dies war das Haus meines Cousins. Und dann bin ich ins Dorf XXXX. Anschließend bin ich nach Tiflis und von dort mit einem Kleinbus nach XXXX. Von dort bin ich dann nach Österreich.

F: Woher wissen Sie, dass sich XXXX und XXXX in der Ukraine befinden?

A: Bis er endgültig in die Ukraine gereist ist, ist er immer wieder hin und her gereist. Und dann anscheinend für immer. Ich weiß mit Sicherheit, dass sie zusammen in der Ukraine sind .

F: Warum wissen Sie das mit Sicherheit?

A: Ich weiß, dass er in der Ukraine war. Es war ja verabredet, dass ich auch in die Ukraine komme. Nach seiner Ausreise hat er mich aber ignoriert. Wo er jetzt zu diesem Zeitpunkt genau ist, kann ich natürlich nicht sagen.

F: Warum haben Sie ihre Tochter zurück gelassen?

A:Ich habe eine riskante Reise vorgenommen. Mit einem LKW-Schlepper unterstützt, ich hatte Angst sie mitzunehmen und ich hatte auch nicht genug Geld. Ich glaube nicht, dass dies die Mutter zugelassen hätte. Wäre ich in Georgien geblieben wäre sie nicht in Sicherheit gewesen. Sie ist jetzt auch nicht ganz sicher, deswegen möchte ich, dass sie ihren Nachnamen ändert.

F: Wurden gegen Sie Gewalt angewendet oder wurden Sie nur verbal bedroht und gewarnt?

A: Wären meine Nachbarn nicht zu dieser Zeit zu Hilfe gekommen wäre ich vielleicht bereits unter der Erde. Es sind viele Leute verschollen und umgebracht worden. Mir ist aber nie Gewalt widerfahren.

F: Wenn so viele Leute die politische Seiten gewechselt haben, warum werden die dann verfolgt, umgebracht?

A: Natürlich nicht alle haben die Seiten gewechselt. Sie hatten auch Gegner oder persönliche Feinde. Aber was ich gemacht habe, dass ich den USB-Stick gestohlen habe und Informationen weiter gegeben habe, dafür wird man hart bestraft, vielleicht sogar enthauptet.

F: Können Sie Ihr Vorbringen mit Beweismitteln untermauern?

A: Nur die Narben und Verletzungen am Gesicht. Nein, sonst nichts.

F: Haben Sie sich bezüglich der erwähnten Probleme jemals an die staatlichen Behörden oder anderweitige Organisationen gewandt und diese um Hilfe ersucht?

A: Nein, das hätte mir sowieso nichts gebracht. Jede staatliche Behörde wird von der amtierenden Partei geleitet. Ich liebe Georgien, dort leben meine geliebten Menschen. Meine Tochter und meine Eltern. Die haben außer mir niemanden. Ich hätte nie im Leben Georgien verlassen wenn ich nicht eine Lebensgefahr hätte.

F: Was hätten Sie im Falle einer eventuellen Rückkehr in Ihre Heimat konkret zu befürchten?

A: Ich werde mit Sicherheit getötet oder man macht mich zu einem Krüppel. Wenn Georgien so ein Rechtsstaat wäre, dann hätte ich um meine Rechte gekämpft und ich wäre niemals geflüchtet. Aber wenn man es wagt, sich an die Polizei in meinem Fall zu wenden. Wird man selbst in Haft genommen, sogar die Familienmitglieder können verhaftet werden.

F: Hätten Sie Probleme mit der Polizei oder anderen Behörden im Falle Ihrer Rückkehr?

A: Ja, ich würde, meiner Meinung nach, gleich am Flughafen verhaftet. Die amtierende Partei, egal welche, bestimmt alles und hat alle Behörden wie Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte und so weiter unter Kontrolle.

F: Warum sind Sie nicht in eine andere Stadt oder in einen anderen Landesteil gezogen?

A: Georgien ist ein kleines Land. Es ist egal wo man sich aufhält man wird trotzdem gefunden. Der georgische Traum regiert ja nicht nur in Tiflis, sondern in ganz Georgien.

F: Wissen Sie über die aktuelle politische Lage und über die Sicherheitslage in Ihrer Heimat Bescheid?

A: Ja, darüber weiß ich Bescheid.

Anmerkung: Ihnen wird nun die Möglichkeit eingeräumt, in die vom Bundesamt (BFA) zur Beurteilung Ihres Falles herangezogenen allgemeinen Länderfeststellungen des BFA zu Ihrem Heimatland samt den darin enthaltenen Quellen Einsicht und gegebenenfalls schriftlich Stellung zu nehmen. Diese Quellen berufen sich vorwiegend unter anderem auf Berichte von EU-Behörden aber auch Behörden anderer Länder, aber auch Quellen aus Ihrer Heimat wie auch zahlreichen NGOs und auch Botschaftsberichten, die im Einzelnen auch eingesehen werden können.

Sie haben die Möglichkeit dazu im Rahmen des Parteiengehörs schriftlich Stellung zu nehmen. Mit Ihrer Unterschrift unter den Feststellungen bestätigen Sie, dass Ihnen die Feststellungen zur Einsichtnahme vorgelegt wurden. Es bedeutet nicht, dass Sie mit dem Inhalt einverstanden sind. Möchten Sie die Erkenntnisse des BFA Ihr Heimatland betreffend in Kopie mitnehmen und eine schriftliche Stellungnahme innerhalb einer Frist bis zum 11.01.2017 dazu abgeben?

A: Ich möchte das und bestätige hiermit die Übernahme der genannten Feststellungen und die mir eingeräumte Frist bis 11.01.2

Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten