RS Lvwg 2019/6/3 LVwG-AV-889/001-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.06.2019
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

03.06.2019

Norm

NAG 2005 §11
ASVG §292 Abs3
ASVG §293 Abs1

Rechtssatz

Zu § 11 Abs 2 Z 2 NAG ist in einer Prognoseentscheidung zu beurteilen, ob begründete Aussicht besteht, dass der Fremde (bzw der zusammenführende Familienangehörige) in der Lage sein wird, seine Wohnbedürfnisse bzw die der Familie befriedigen zu können, ohne wegen Obdachlosigkeit eine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit darzustellen oder eine Gebietskörperschaft finanziell zu belasten (vgl VwGH Ro 2014/22/0032).

Schlagworte

Fremden- und Aufenthaltsrecht; Rot-Weiß-Rot-Karte-Plus; Familienzusammenführung; Prognose; Lebensunterhalt; ortsübliche Unterkunft;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.889.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

19.08.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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