Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
03.06.2019Norm
NAG 2005 §11Rechtssatz
Es bestehen keine allgemein gültigen Grundsätze hinsichtlich Wohnungsgröße sowie Anzahl und Alter der Bewohner. […] auch „beengte Wohnverhältnisse“ können ortsüblich sein (vgl VwSlg 15.416 A/2000).
Schlagworte
Fremden- und Aufenthaltsrecht; Rot-Weiß-Rot-Karte-Plus; Familienzusammenführung; Prognose; Lebensunterhalt; ortsübliche Unterkunft;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.889.001.2018Zuletzt aktualisiert am
19.08.2019