RS Lvwg 2019/6/3 LVwG-AV-889/001-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.06.2019
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

03.06.2019

Norm

NAG 2005 §11
ASVG §292 Abs3
ASVG §293 Abs1

Rechtssatz

Es bestehen keine allgemein gültigen Grundsätze hinsichtlich Wohnungsgröße sowie Anzahl und Alter der Bewohner. […] auch „beengte Wohnverhältnisse“ können ortsüblich sein (vgl VwSlg 15.416 A/2000).

Schlagworte

Fremden- und Aufenthaltsrecht; Rot-Weiß-Rot-Karte-Plus; Familienzusammenführung; Prognose; Lebensunterhalt; ortsübliche Unterkunft;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.889.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

19.08.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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