Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
28.06.2019Norm
AZG §17aRechtssatz
Wird in einem Erkenntnis [des Verwaltungsgerichtes] über mehrere Verwaltungsübertretungen entschieden, bedeutet es nicht, dass ein teilweiser Erfolg eines Rechtsmittels im Fall einer von mehreren Übertretungen zu einer Anwendung des § 52 Abs 8 VwGVG auch in jenen Fällen führt, in welchen der Beschwerde hinsichtlich einer weiteren Verwaltungsübertretung keine Folge gegeben wird (vgl VwGH 2005/02/0175, Ra 2016/09/0033).
Schlagworte
Arbeitsrecht; Arbeitnehmerschutz; Verwaltungsstrafe; Transportbereich; Arbeitgeber; Lenk- und Ruhezeiten;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.S.828.001.2018Zuletzt aktualisiert am
13.08.2019