Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
28.06.2019Norm
AZG §17aRechtssatz
Erschöpft sich ein Kontrollsystem […] darin, dass die Lenker [als Arbeitnehmer] mündlich und auch im schriftlichen Dienstvertrag darauf hingewiesen, geschult und angewiesen werden, die einschlägigen arbeitszeitrechtlichen Vorschriften einzuhalten, stellt das Erteilen solcher Weisungen nur einen Teil eines betrieblichen Kontrollsystems dar (vgl VwGH 91/19/0201).
Schlagworte
Arbeitsrecht; Arbeitnehmerschutz; Verwaltungsstrafe; Transportbereich; Arbeitgeber; Lenk- und Ruhezeiten;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.S.828.001.2018Zuletzt aktualisiert am
13.08.2019