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27/04 Sonstige RechtspflegeNorm
GewO 1994 §134Beachte
Besprechung in:ecolex 6/2019, S. 550;Rechtssatz
Da der Antragsteller auf Rezertifizierung als Baumeister keinen Beruf ausübt, zu dem jedenfalls auch die Erstattung von Gutachten gehört (vgl. demgegenüber etwa den Gewerbeumfang von Ingenieurbüros nach § 134 GewO, der unter anderem die Erstellung von Gutachten auf einschlägigen Fachgebieten umfasst), liegen die Voraussetzungen für ein Absehen von der Prüfung der Sachkunde nach § 4a Abs. 2 letzter Satz SDG 1975 nicht vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018030122.L07Im RIS seit
19.08.2019Zuletzt aktualisiert am
19.08.2019