Index
L72002 Beschaffung Vergabe KärntenNorm
BVergG 2006 §329Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ro 2018/04/0004Rechtssatz
Die gegenständlichen Nachprüfungsverfahren wurden zwischenzeitig abgeschlossen. Die für die Dauer der Nachprüfungsverfahrens mit den hier jeweils angefochtenen Beschlüssen erlassenen einstweiligen Verfügungen sind dadurch außer Kraft getreten, wodurch das Rechtsschutzbedürfnis der Revisionswerberin nachträglich weggefallen ist. Eine nachträgliche Aufhebung der Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichtes, mit der die Nachprüfungsverfahren beendet wurden, lässt die einstweiligen Verfügungen jeweils nicht wieder aufleben (vgl. VwGH 24.1.2018, Ra 2018/04/0001).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RO2018040003.J01Im RIS seit
19.08.2019Zuletzt aktualisiert am
19.08.2019