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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §183 Abs3Rechtssatz
Beweisanträgen, die nicht ausreichend erkennen lassen, welche konkreten Tatsachenbehauptungen im Einzelnen durch das Beweismittel erwiesen werden sollen, brauchen die Abgabenbehörden und das Verwaltungsgericht nicht zu entsprechen (vgl. neuerlich VwGH 28.10.2010, 2006/15/0301).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018130006.L02Im RIS seit
14.09.2020Zuletzt aktualisiert am
17.09.2020