RS Vwgh 2019/5/15 Ra 2018/13/0006

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Veröffentlicht am 15.05.2019
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §183 Abs3
BAO §269 Abs1

Rechtssatz

Beweisanträgen, die nicht ausreichend erkennen lassen, welche konkreten Tatsachenbehauptungen im Einzelnen durch das Beweismittel erwiesen werden sollen, brauchen die Abgabenbehörden und das Verwaltungsgericht nicht zu entsprechen (vgl. neuerlich VwGH 28.10.2010, 2006/15/0301).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018130006.L02

Im RIS seit

14.09.2020

Zuletzt aktualisiert am

17.09.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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