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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs6 Z2Rechtssatz
Nach Einbringung der Amtsrevision gegen die Stattgabe der Beschwerde bezüglich der angeordneten Betriebsschließung durch das Verwaltungsgericht ist nunmehr der Zeitraum, für den der Bescheid über die Betriebsschließung gemäß § 56a Abs. 6 GSpG wirksam war, bereits abgelaufen. Da auch eine Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses nichts an dem Umstand ändern würde, dass der Betriebsschließungsbescheid außer Wirksamkeit getreten ist, ist die Revision gegenstandslos geworden (vgl. dazu VwGH 21.6.2017, Ra 2016/17/0259, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018170227.L00Im RIS seit
13.08.2019Zuletzt aktualisiert am
13.08.2019